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15. Oktober 2008
Vermieter nicht zu regelmäßigem Elektro-Check verpflichtet


Karlsruhe - Vermieter haben keine Pflicht zur regelmäßigen Generalinspektion elektrischer Anlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch rechtskräftig entschieden. Mit dem Urteil wurde die Haftung eines Vermieters für einen Wohnungsbrand verneint.

In einem Einzimmerappartement kam es 2006 infolge eines Kurzschlusses in einer Dunstabzugshaube zu einem Wohnungsbrand. Bei den Löscharbeiten wurden auch Einrichtungsgegenstände in der Nachbarwohnung beschädigt. Der Mieter des benachbarten Appartements verlangte deshalb Schadenersatz in Höhe von 2.630 Euro. Der Vermieter sei zu einem turnusmäßigen Elektro-Check verpflichtet. Weil er die Überprüfung versäumte, sei es zu dem Brand gekommen.

Mängel müssen aber behoben werden

Der BGH wies die Klage rechtskräftig ab. Wie bereits das Landgericht Osnabrück kam auch der Mietsenat zu dem Ergebnis, dass es keine rechtliche Verpflichtung zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und der elektrischen Anlagen gebe. Der Vermieter müsse zwar Mängel, von denen eine Gefahr für die Mietwohnung ausgehen könne, unverzüglich beheben. Ohne konkreten Anlass oder Hinweise auf Mängel bestehe jedoch keine regelmäßige Überprüfungspflicht.

Ungewöhnliche oder wiederholte Störungen könnten zwar im Einzelfall Anlass sein, eine umfassende Überprüfung vorzunehmen. Solche besonderen Umstände seien bei dem Wohnungsbrand aber nicht festgestellt worden.

 








 
 



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