Eine deutliche Beschleunigung bei der Ausstellung von Amtspapieren wie dem polizeilichen Führungszeugnis verspricht sich die Bundesregierung von einer neuen Vorschrift. Nach einem am Mittwoch im Kabinett getroffenen Beschluss sollen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister von 2009 an auf gesicherte elektronische Datenübertragung umgestellt werden.
Bisher war nicht nur die Papierform Pflicht. Die Meldebehörde musste beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis sogar mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig soll der Bürger innerhalb eines Tages das Führungszeugnis in den Händen halten.
Auch Abfragen durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldeämter können so künftig rascher und einfacher erledigt werden. Durch das neue Verfahren werden keine neuen Daten erhoben, versicherte das Bundesjustizministerium. Es würden nur vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet. Die neue Vorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
