Nach der Debatte über vernachlässigte und gequälte Kinder wird eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung eingeführt. Die «U7a» beim Kinderarzt soll künftig zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat vorgenommen werden und eine Lücke bei den Untersuchungen im Vorschulalter schließen. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag.
Damit müssten Kinder ab der Geburt zumindest im Jahresabstand zur Früherkennung von Krankheiten beim Kinderarzt vorgestellt werden, erklärte der Bundesausschuss. Die U7a diene unter anderem dazu, Sehstörungen möglichst früh zu erkennen. «Zudem soll mit der neuen Untersuchung sichergestellt werden, dass sonstige Auffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können», erklärte das Gremium weiter.
Das Kinderfrüherkennungsprogramm gehört seit 1971 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorgesehen sind damit künftig bis zum sechsten Lebensjahr zehn Untersuchungen. Dies beginnt unmittelbar nach der Geburt. Am Anfang sind die Abstände sehr eng, später größer. Zwischen dem zweiten und dem vierten Geburtstag war bislang kein Vorsorgetermin vorgesehen.
Das gesamte Programm wird nach Darstellung des Bundesausschusses derzeit überarbeitet, und zwar sowohl mit Blick auf die Inhalte der Untersuchung als auch auf die Abstände.
Der Beschluss zur «U7a» wird nun dem Gesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Wenn er nicht beanstandet wird, wird er im Bundesanzeiger bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte sich für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen stark gemacht. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Termine zur Pflicht zu machen. Alle Kinder sollen künftig verbindlich zu Vorsorgeuntersuchungen eingeladen werden.
Im Bundesausschuss beraten Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Patientenverbänden gemeinsam, welche Leistungen die Krankenkassen bezahlen sollen.
