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Gutachter streiten über Bahn-Privatisierungsgesetz

veröffentlicht am 15.05.2007


Mit der Präsentation zweier Stellungnahmen ist der Gutachterstreit über die Verfassungsmäßigkeit der Bahnprivatisierung voll entbrannt. Die Rechtsprofessoren Rupert Scholz und Peter Hommelhoff erklärten in Berlin den aktuellen Gesetzentwurf für grundgesetzkonform und mit gesellschafts- und bilanzrechtlichen Vorschriften vereinbar. Bahnvorstand Otto Wiesheu sagte, er erwarte weder eine Verzögerung der Privatisierung noch ein Verfahren in Karlsruhe wegen der unterschiedlichen Rechtsmeinungen.

 

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Berlin - Mit der Präsentation zweier Stellungnahmen ist der Gutachterstreit über die Verfassungsmäßigkeit der Bahnprivatisierung voll entbrannt. Die Rechtsprofessoren Rupert Scholz und Peter Hommelhoff erklärten in Berlin den aktuellen Gesetzentwurf für grundgesetzkonform und mit gesellschafts- und bilanzrechtlichen Vorschriften vereinbar. Bahnvorstand Otto Wiesheu sagte, er erwarte weder eine Verzögerung der Privatisierung noch ein Verfahren in Karlsruhe wegen der unterschiedlichen Rechtsmeinungen.



In der vergangenen Woche waren während der routinemäßigen Beratung des vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurfs aus dem Justiz-, Wirtschafts- und Innenministerium Bedenken in dieser Hinsicht laut geworden. Außerdem hatten Gegner der Privatisierung in der vorliegenden Form Gutachten präsentiert, in denen der Gesetzentwurf für verfassungswidrig erklärt wird. Unter anderem wurde bezweifelt, dass die Sicherungsübertragung des bundeseigenen Schienennetzes an eine privatisierte Bahn AG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Außerdem wurde gemutmaßt, die Bahn könnte Wettbewerber diskriminieren oder etwa mit den Bundesmitteln von rund 2,5 Milliarden jährlich für Infrastrukturerhalt und -ausbau nicht im Sinne der grundgesetzlich vorgeschriebenen Daseinsvorsorge umgehen.


Der frühere Verteidigungsminister Scholz erklärte das Gesetz nicht nur für verfassungskonform, sondern meinte sogar, es gebe dem Bürger mehr Sicherheit, indem das Schienennetz juristisch direkt dem Bund übereignet und nur zur Bilanzierung und Bewirtschaftung der Bahn übertragen werde. «Der Bund wird in Wahrheit gestärkt.»


Nach Hommelhoffs Ansicht entspricht die Konzeption des Gesetzes «genau der Grundarchitektur», die der Gesetzgeber bei der ersten Bahnreform 1994 im Sinn gehabt habe, als er das Grundgesetz im Artikel 87 in die heutige Form änderte. Darin sei auch angelegt gewesen, dass der Einfluss des Bundes bei der Privatisierung relativiert werde. Das in einem Bundestagsantrag der FDP und in Gutachten geforderte «Durchgriffsrecht» des Bundes auf das privatwirtschaftlich zu führende Unternehmen sei gesellschaftsrechtlich nicht machbar.


Eine «gezielte Aktion» nannte Wiesheu, dass nach dem Zustandekommen eines Bundestagsbeschlusses und eines Gesetzentwurfs zur Privatisierung die Gegner nun die Verfassungsmäßigkeit bezweifelten. Er äußerte die Erwartung, dass die nun vorgelegten Stellungnahmen die Gesetzgebung «eher beschleunigen». Dass nach möglicher Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Gegner noch vor das Bundesverfassungsgericht zögen, hielt er für unwahrscheinlich.


  (© AP)


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