Im Falle einer Bankpleite sollen die Kunden künftig binnen wenigen Tagen ihr Geld zurückbekommen. Die EU-Kommission werde am Mittwoch voraussichtlich eine Frist von fünf Tagen vorschlagen, verlautete am Dienstag aus Brüsseler Diplomatenkreisen. Deutsche Medien hatten zuvor von einer Frist von nur drei Tagen berichtet, der am Dienstagnachmittag kursierende Entwurf des Kommissionspapiers sah laut Diplomaten jedoch fünf Tage vor. Bislang lag die Auszahlungsfrist bei drei Monaten und konnte sogar bis auf neun Monate verlängert werden.
Der Vorschlag zur Verbesserung der Einlagensicherung sehe zudem vor, dass künftig alle EU-Staaten Sparguthaben bis zu einem Betrag von mindestens 50.000 Euro gesetzlich absichern müssen, hieß es. Bislang beträgt die EU-weite Mindestgarantiesumme 20.000 Euro. Die EU-Finanzminister gaben bereits am vergangenen Dienstag eine kollektive Garantieerklärung für Sparguthaben von 50.000 Euro ab, mehrere Staaten gehen noch darüber hinaus. Die Bundesregierung hat eine Garantieerklärung für Sparguthaben in voller Höhe abgegeben.
Zwischen solchen politischen Garantien und der gesetzlichen Einlagensicherung besteht aber ein wichtiger Unterschied. So gilt etwa in Deutschland bislang, dass über den gesetzlich geschützten Betrag von 20.000 Euro hinaus die Banken selbst mit einem Sicherheitsfonds für höhere Einlagen geradestehen. Die politische Garantieerklärung der Bundesregierung bezieht sich allein auf den Fall, dass diese Sicherheiten nicht ausreichen sollten. Eine Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung könnte den Nachteil haben, dass die Bankenbranche weniger stark in die Pflicht genommen wird als bislang. Von daher ist auch nicht sicher, ob alle EU-Regierungen dem Vorschlag der Kommission zustimmen werden.
