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14. Mai 2007

Bundeswehr im Innern: Schäuble legt Vorschlag für Grundgesetzänderung vor



Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Grundgesetz an zwei Stellen erheblich ändern, um die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren auszuweiten. Nach einer Vorlage seines Hauses für ein Spitzentreffen der Koalition am Mittwoch sollen sowohl Artikel 35 zur Amts- und Katastrophenhilfe als auch Artikel 87a zum Verteidigungsfall geändert werden. SPD-Chef Kurt Beck hatte zuvor erklärt, dass seine Partei lediglich zu einer Änderung des Artikels 35 bereit sei.

Schäuble setzt sich seit Jahren für eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren ein. In Artikel 87a will er den Verteidigungsfall nun ergänzen. Zusätzlich soll die Bundeswehr «zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» eingesetzt werden können, heißt es in dem Formulierungsvorschlag, der der AP vorliegt.

In Artikel 35 will Schäuble einen vierten Absatz hinzufügen. «Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen», lautet der Vorschlag des Innenministeriums. «Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.» Die Anordnung der Bundesregierung soll auf Verlangen des Bundesrats aufgehoben werden können.

Die beiden Änderungen sollen präventive Anti-Terror-Einsätze der Bundeswehr absichern. Die Streitkräfte sollen so an der Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft oder von See beteiligt werden können. Eine Absicherung solcher Einsätze mit einem einfachen Gesetz war im vergangenen Jahr gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Luftsicherheitsgesetz gekippt, das den Abschuss von Passagierflugzeugen im äußersten Notfall erlauben sollte.






 

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