Home Aktuell Politik Gesellschaft IT & Computer Telekom & Handy Science Sport Kultur Verschiedenes
Newsletter
Ihr Name:

Ihre E-Mail:






Top-Stories
Fall Kurnaz: Steinmeier bekräftigt seine Haltung
CDU-Brandenburg: Junghanns vs. Petke - 1:1 Unentschieden!

Vorwurf: Banken verschleiern Kreditzinsen systematisch!

Satire
Stoiber gegen den Rest der Welt
Geht's noch? Super-Nannys sollen in Deutschland aufräumen
Wenn sich Promis gegenseitig "anpissen"

Pressemitteilungen
Schülerstempel - Zeit sparen im Unterricht
Modellbahngrundstücke zu Gunsten der Kindernothilfe versteigert
Faire Gesprächsführung: Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Gesprächspartner
Machenschaften der Pharmaindustrie entlarvt
Ernährungsexperte Sven-David Müller-Nothmann entlarvt die Lügen der Fastenmaffia
Spitzenverkaufsleistung durch Selbstmotivation
Stadtgespräch in Hannover: Der Maharishi Friedenspalast
Webdesign aus Berlin mit einzigartigen Website Kostenrechner
Anzeige :

Anti-Terror-Gesetze sollen verlängert werden
14. März 2005 - 15:46 Uhr

Berlin / Frankfurt - Die Grünen zeigen sich insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen, die die Evaluierung der Anti-Terror-Maßnahmen seit Verabschiedung der entsprechenden Gesetze seit Herbst 2001 erbracht haben. Die Maßnahmen hätten sich insgesamt bewährt und sollten verlängert werden, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Befürchtungen, die Sicherheitsbehörden könnten unmäßig von ihren neuen Befugnissen Gebrauch machen, hätten sich nicht bestätigt. Keine einzelne Maßnahme sei mehr als hundert Mal angewendet worden. Hier hätten sich die Sicherungen, die die Grünen durchgesetzt hätten bewährt, befand Beck: Zum einen der Genehmigungsweg, wonach der Behördenleiter und nicht der Sachbearbeiter die Maßnahmen anordnen könne, zum anderen die Berichtspflicht gegenüber dem parlamentarischen Kontrollgremium. Die Wirkung der Pflicht, Betroffene im Nachhinein zu informieren, könne noch nicht beurteilt werden.

Die Befugnis der Wohnraumüberwachung zum Zweck der Eigensicherung sei überhaupt nicht angewandt worden. Dennoch sei sie nicht überflüssig, urteilte Beck. Hingegen sei die Auskunftspflicht von Postunternehmen, die auch nie beansprucht worden sei, diskussionswürdig. Die Möglichkeit zur Ortung eines Mobiltelefons, eine "hocheffiziente Maßnahme für Telefonüberwachung oder Beobachtung", sei weniger als dreißigmal, Auskünfte von Luftfahrtunternehmen weniger als zehnmal (Reisebewegungen von Mudschaheddin betreffend), Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen über Verbindungsdaten gut fünfzigmal beansprucht worden.

Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt, ohne Rücksprache mit örtlichen Polizeibehörden bei nichtpolizeilichen Stellen Daten zu erheben, stelle eine spürbare Verfahrenserleichterung dar; sie sei in einigen tausend Fällen beansprucht worden, die aber weniger als zehn Prozent aller entsprechenden Auskünfte des BKA ausmachten. Die neue Möglichkeit, wegen "völkerrechtswidriger Bestrebungen" ein Vereinsverbot zu verhängen, sei einmal beansprucht worden. Das Mittel der Bankenauskünfte habe unter anderem zum Verbotsverfahren für den palästinensischen Al-Aqsa-Verein geführt. Doch sei bei dieser Bestimmung im Gesetz der Koalition ein "Denkfehler" unterlaufen, der korrigiert werden sollte, indem auch zentrale Kontendaten abgerufen werden können.

Über eine Verlängerung dieser bis 2007 befristeten Anti-Terror-Maßnahmen soll nach den Worten Becks noch vor der Bundestagswahl entschieden werden, damit man danach nicht in Terminzwänge komme. Mit den genannten geringfügigen Veränderungen würden die Grünen dem zustimmen, doch wollten sie, daß die Gesetze weiterhin befristet blieben. Im Innenministerium besteht hingegen auch die Absicht, das Gesetz zu "entfristen".



Webtipps


Donnerstag, 20. Nov. 2008







Copyright by net-tribune.de / Powered by X-Fusion