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13. November 2008

Kein Arbeitslosengeld II für Asylbewerber



Kassel - Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen seien nicht zu beanstanden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag. Asylbewerber hätten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ziel des Arbeitslosengelds II (Alg II) sei jedoch eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber durfte daher Asylbewerber von dieser Leistung ausschließen, wie die Kasseler Richter entschieden.

Geklagt hatten eine Mutter und ihre 16-jährige Tochter aus dem Kosovo. Ihr Asylantrag wurde 2005 abgelehnt. Wegen Depressionen der Mutter hatte das Ausländeramt die Abschiebung ausgesetzt. Die Kläger erhielten nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Den Antrag auf das höhere Alg II lehnte das Job Center Essen mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen ab.

Das BSG stellte nun fest, dass die gesetzlichen Regelungen nicht gegen die Menschenwürde oder das Sozialstaatsprinzip verstoßen.

 




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