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13. November 2008 Kein Arbeitslosengeld II für Asylbewerber
Kassel - Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen seien nicht zu beanstanden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag. Asylbewerber hätten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ziel des Arbeitslosengelds II (Alg II) sei jedoch eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber durfte daher Asylbewerber von dieser Leistung ausschließen, wie die Kasseler Richter entschieden.
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