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13. Oktober 2008
Bilanzierungsregeln angesichts der Finanzkrise gelockert


Berlin - Um bedrohten Unternehmen in der Finanzkrise mehr Spielraum zu geben, sind die strengen Bewertungsvorschriften bei der Bilanzaufstellung gelockert worden. «Angesichts der gestörten Märkte können im Rahmen der Zeitwertbewertung für einige Finanzinstrumente verstärkt Bewertungsmodelle mit einer realistischeren Bewertung eingesetzt werden», erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Montag. Die gelockerten Möglichkeiten gelten laut Mitteilung schon für den Abschluss des dritten Quartals, das im September endete.

Vor allem Banken waren in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil Aktien, verbriefte Forderungen und andere Wertpapiere kräftig an Kurswert verloren hatten. Für manche Papier gab überhaupt keine Nachfrage mehr.

Nach internationalen Bilanzierungsvorschriften müssen Wertpapiere zu ihrem gegenwärtigen Wert in der Bilanz aufgeführt werden, nicht etwa zum einstmaligen Kaufpreis. Diese Vorschrift sorgt nun für Milliardenverluste, weil weltweit die Kurse eingebrochen sind. Manche Wertpapiere sind zur Zeit praktisch unverkäuflich. Sie müssen aber nach den bisherigen Vorschriften aber zu dem geringen Wert bilanziert werden, was einige Unternehmen in massive Bedrängnis bringen könnte.

Lockerung internationaler Standards

«Die Bilanzierung bestimmter Finanzinstrumente nach reinen Marktwerten weicht zunehmend von der tatsächlichen ökonomischen Werthaltigkeit ab. Dies beeinträchtigt die Aussagekraft der Bilanzen und das Vertrauen insbesondere der Banken untereinander», erklärten die Minister.

Sie begrüßten die Lockerungen der internationalen Buchhaltungs-Vorschriftenstelle International Accounting Standards Board (IASB) und der zuständigen US-Behörde, «die den Unternehmen die notwendige Flexibilität auf der Basis der bestehenden Rechnungslegungsstandards aufzeigen». Für Europa müssten die gleichen Bedingungen wie in den USA gelten, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme.

Bei den Änderungen geht es im Detail darum, dass die Wertpapiere nicht mehr zum Marktwert bilanziert werden müssen, sondern über sogenannte Barwert-Modelle (discounted cash flows), mit denen die vorübergehenden Verwerfungen ausgeglichen werden können. Mit der Methode wird über den Rest der Laufzeit ausgerechnet, wieviel das Papier wirklich wert ist. Weitere Lockerungen würden diskutiert, hieß es in der Mitteilung.








 
 



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