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13. Oktober 2008
10 Tage von der Arbeit freigestellt bei Pflege von Angehörigen


Mainz - Wer für einen nahen Angehörigen, beispielsweise einen Elternteil, seinen Ehegatten oder ein Kind plötzlich Pflege organisieren muss, kann sich seit Anfang Juli bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt ein Faltblatt mit den wichtigsten Neuerungen in diesem Bereich heraus. Wer die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen wolle, könne sich bis zu sechs Monate freistellen lassen. Allerdings erhalten die Angehörigen in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung - weder von ihrem Arbeitgeber noch von anderer Stelle.

Den Wunsch auf Freistellung müsse dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und ihn über die voraussichtliche Dauer informieren. Wenn der Arbeitgeber es verlange, müsse man eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorlegen. Bis diese kurzzeitige Arbeitsfreistellung beendet sei, steht der pflegende Angehörige unter Kündigungsschutz und ist weiter in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sozialversichert.

 








 
 



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