Berlin (dhg) - Neben den monatlichen Entgelten für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung - der "letzten Meile" zum Kunden - kommt auch den Kosten für die Bereitstellung, Übernahme oder Nutzungsänderung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Darauf weist der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften ( BREKO) im Vorfeld der Entscheidung der Regulierungsbehörde zu den so genannten Einmalentgelten hin.
"Man kann bei den Einmalkosten ohne weiteres von einer 'zweiten Miete' sprechen", betont BREKO-Präsident Peer Knauer und erläutert: "Durch die hohen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte verteuert sich die monatliche TAL-Miete bei einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei Jahren für uns um fast 5 Euro." Mit einem gewichteten Durchschnittswert aller Bereitstellungsvarianten und inklusive der umstrittenen Kündigungsentgelte liegt Deutschland mit 112,40 Euro im europäischen Vergleich auf einem bedauerlichen Spitzenplatz."
Der sich in den letzten Monaten erheblich verschärfende Preiswettbewerb bei Breitbandanschlüssen macht die Auswirkungen der anstehenden Entscheidung des Regulierers über die Einmalentgelte besonders deutlich: Durch erheblich gesenkte Tarife der T-DSL-Wiederverkäufer nimmt die Wechselbereitschaft von Endkunden stetig zu und verkürzt so den Zeitraum, in dem ein infrastruktur-basierter Anbieter die Bereitstellungskosten amortisieren kann.
Inzwischen bieten City- und Regio- Carrier überwiegend Ein-Jahres-Verträge an oder verlangen überhaupt keine Mindestlaufzeit. Damit steigt die monatliche Belastung für alternative Anschlussanbieter, während Wiederverkäufer (Reseller) des Telekom-Produktes solche Einmalentgelte nicht aufwenden müssen.
"Die Waffengleichheit der unterschiedlichen Wettbewerbsformen ist angesichts dieser Wettbewerbsverzerrungen nicht mehr gegeben", kritisiert Knauer. "Wir fordern die Beseitigung dieser Schieflage durch eine Absenkung der Bereitstellungs- und Übernahmeentgelte um mindestens 50 Prozent." Die wettbewerbsbehindernden Kündigungsentgelte sollten nach Ansicht des Verbandes gänzlich entfallen, da die entstehenden Kosten durch die anschließende (weitere) Bereitstellung gedeckt sind.
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