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13. Juni 2008

Berliner Rauchverbot wird nicht ausgesetzt



Berlin - Das Rauchverbot in Berliner Gaststätten wird nicht ausgesetzt. Elf Wirte scheiterten vor dem Landesverfassungsgericht mit entsprechenden Eilanträgen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Sie wollten erreichen, dass das Rauchverbot ausgesetzt wird, bis über ihre Verfassungsbeschwerde dagegen entschieden ist.

Das Gericht befand jedoch, es sei den Gastwirten zuzumuten, bis zu einer Entscheidung wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Eine existenzielle Gefährdung ihrer Betriebe durch das Verbot hätten sie nicht aufgezeigt. Ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Das Rauchverbot gilt in Berlin seit Januar; Bußgelder werden aber erst ab Juli kassiert.






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