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13. Mai 2007

Karlsruhe urteilt über Nebeneinkünfte von Abgeordneten



München - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten soll noch im Juni gesprochen werden. Das Münchner Magazin «Focus» meldete am Sonntag vorab unter Berufung auf Juristenkreise, dass ein Urteilsentwurf bereits vorliege. Die acht Bundesverfassungsrichter befassen sich seit sieben Monaten mit der Frage, ob die Bundestagsmitglieder ihre Einkünfte neben dem Mandat offen legen müssen.

Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP, darunter der frühere CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, hatten Ende Februar 2006 gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte Klage eingereicht. Sie gingen damit gegen einen kurz zuvor in Kraft getretenen Kodex vor, nach dem die Parlamentarier angeben sollten, ob sie im Monat zwischen 1.000 und 3.500 Euro, bis zu 7.000 Euro oder aber über 7.000 Euro verdienen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen; Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen.

Von den 614 Bundestagsabgeordneten legten nach Medienberichten bisher 109 ihre Nebeneinkünfte freiwillig auf ihren Internet-Seiten offen. Am offenherzigsten zeigten sich danach die Abgeordneten der Linksfraktion: 50 von 53 hätten ihre Einnahmen publiziert. Bei der SPD seien es 47 Parlamentarier. Dagegen weigere sich die FDP generell, Nebenverdienste zu offenbaren. Bei der Union machten nur sechs Abgeordnete Angaben zu ihren Finanzen, ebenso viele bei den Grünen.




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