Home Aktuell Politik Gesellschaft IT & Computer Telekom & Handy Science Sport Kultur Verschiedenes
Newsletter
Ihr Name:

Ihre E-Mail:






Top-Stories
Fall Kurnaz: Steinmeier bekräftigt seine Haltung
CDU-Brandenburg: Junghanns vs. Petke - 1:1 Unentschieden!

Vorwurf: Banken verschleiern Kreditzinsen systematisch!

Satire
Stoiber gegen den Rest der Welt
Geht's noch? Super-Nannys sollen in Deutschland aufräumen
Wenn sich Promis gegenseitig "anpissen"

Pressemitteilungen
Schülerstempel - Zeit sparen im Unterricht
Modellbahngrundstücke zu Gunsten der Kindernothilfe versteigert
Faire Gesprächsführung: Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Gesprächspartner
Machenschaften der Pharmaindustrie entlarvt
Ernährungsexperte Sven-David Müller-Nothmann entlarvt die Lügen der Fastenmaffia
Spitzenverkaufsleistung durch Selbstmotivation
Stadtgespräch in Hannover: Der Maharishi Friedenspalast
Webdesign aus Berlin mit einzigartigen Website Kostenrechner
Anzeige :

Ausweitung der Abschreibungsfrist für Systemsoftware geplant
12. Juli 2005 - 15:05 Uhr

Mainz (dhg) - Seit geraumer Zeit sorgen die Planungen der Finanzverwaltung, die Abschreibungsdauer von hochwertiger Systemsoftware auf zehn Jahre zu verlängern, für Unruhe in deutschen Unternehmen. Wer sich dagegen bei der Implementierung von Informations-Management-Lösungen, wie - CRM, DMS oder ERP - für ein On-Demand-Modell entscheidet, den kann diese Diskussion kalt lassen - darauf weist Thomas Hahner, Geschäftsführer der Mainzer TNCS Gesellschaft für Informations-Management mbH & Co. KG, hin.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Investitionen für Software existieren bislang keine gezielten Anweisungen. Im Frühjahr wurde der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bekannt, wonach die Nutzungsdauer für hochwertige Software auf zehn Jahre festgeschrieben werden soll. Entsprechende Verwaltungsanweisungen haben die Bremer und Magdeburger Finanzverwaltung bereits in 2004 veröffentlicht. Nach erheblicher Kritik an diesen Plänen stellte die Bundesregierung klar, dass die bisherige Abschreibungsdauer sowie sonstige Abschreibungsmodalitäten beibehalten werden sollen. Unternehmen berichten jedoch, dass Betriebsprüfer trotzdem auf zehnjährige Abschreibungsfristen pochen und sich dabei auf die Erlasse aus Bremen und Magdeburg berufen.

"In der Praxis sollte bei der Abschreibung von Softwaresystemen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt werden", so Thomas Hahner von TNCS. "Diese wird sich in vielen Fällen an der Nutzungsdauer der Hardwarefamilie, für die sie entwickelt worden ist, orientieren. Die umfangreiche Einführung einer CRM, DMS und Workflow-Lösung wird bei der Nutzungsdauer sicherlich über den gewöhnlichen Nutzungsintervallen von Software liegen, da die Belege in Archivsystemen über einen Zeitraum von zehn Jahren und länger zur Verfügung stehen müssen", erläutert Hahner weiter.

Alternativen zum Kauf und zur Abschreibung bieten Mietoptionen, so genannte On-Demand-Lösungen. Hahner zu den Vorteilen: "Da sind einmal die geringen und kalkulierbaren Kosten. Im monatlichen Festpreis sind die Aktualisierung der Software sowie der Support bereits enthalten. Für Hard- und Software oder die IT-Betreuung entstehen keine Kosten. Die niedrigen monatlichen Entgelte wirken sich bilanziell positiv auf die Eigenkapitalquote aus und schonen die Liquidität. Die durch den Terminal-Server-Zugang gewährleistete einheitliche Betriebsumgebung auf Clientseite sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Installation, Anpassung und Einführung sind mit geringsten Investitionen schnell durchgeführt. On-Demand ist für den Kunden sofort aktiviert und für die Anwender frei geschaltet. Mit einer solchen Lösung reagiert das Unternehmen jederzeit flexibel auf die individuellen Unternehmensbedürfnisse."



Webtipps
Donnerstag, 20. Nov. 2008







Copyright by net-tribune.de / Powered by DGIC