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11. Mai 2006

Viele Unternehmen gesetzlich zur E-Mail-Verschlüsselung verpflichtet



Berlin - Unternehmen sind nach gewerbeordnungsrechtlichen Grundsätzen dazu verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur entsprechend Art und Umfang des betriebenen Geschäfts so zu gestalten, wie dies für dessen ordentliche Durchführung erforderlich ist. Hierzu zählen neben den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verschiedene Organisationspflichten und in bestimmten Branchen Geheimhaltungspflichten.

Der Versand unverschlüsselter E-Mails kann da schon einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung beziehungsweise der vertraulichen Behandlung von Informationen darstellen. Um dem entgegenzuwirken, bringt der Berliner Sicherheitsspezialist Zertificon nun eine neue Version seines "Z1 SecureMail Messengers" mit Push-Delivery für vertrauliche E-Mail-Kommunikation auf den Markt.

In Deutschland existieren verschiedene Gesetze, die den Datenschutz zum Gegenstand haben. So stellt zum Beispiel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die persönlichen Angaben inklusive der E-Mail-Adresse unter einen besonderen Schutz. Betroffen davon sind die Daten von Mandanten, Kunden, Patienten, Lieferanten u.ä.

Laut einem weiteren Gesetz, dem Telekommunikationsgesetz, sind auch Betreiber von TK-Anlagen, die dem geschäftsmäßigen Einbringen von Telekommunikationsdiensten dienen, dazu verpflichtet, bei den zu diesem Zwecke betriebenen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen angemessene technische Vorkehrungen oder sonstige Maßnahmen zu treffen.

Beim Z1 SecureMail Messenger handelt es sich um eine WebMessaging-Lösung, die einen verschlüsselten Nachrichtenaustausch auch dann ermöglicht, wenn für einen externen User weder ein gültiges X.509-Zertifikat oder noch ein PGP-Key existiert.




 

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