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11. April 2007 Stark betrunkene Autofahrer haften bei Unfällen allein
Berlin - Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Wagens einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein. Dies gilt laut einem Urteil des Landgerichts Zweibrücken auch, wenn ein liegen gebliebenes Fahrzeug, auf das ein Betrunkener auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war, wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten.
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