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11. April 2007

Stark betrunkene Autofahrer haften bei Unfällen allein



Berlin - Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Wagens einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein. Dies gilt laut einem Urteil des Landgerichts Zweibrücken auch, wenn ein liegen gebliebenes Fahrzeug, auf das ein Betrunkener auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war, wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten.

Im vorliegenden Fall war ein Fahrer auf der Autobahn auf einen Wagen aufgefahren, der am rechten Fahrbahnrand stand. Die Autobahn hatte dort keinen Seitenstreifen, die Stelle war aber mehrere hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Fahrers einsehbar. Der Fahrer des liegen gebliebenen Autos hatte die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet. Er war gerade dabei, ein Warndreieck aufzustellen, als der ankommende Autofahrer auf den Wagen auffuhr.

Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der aufgefahrene Autofahrer erheblich betrunken und nach eigner Aussage kurz eingeschlafen war. Das Landgericht schloss ein Mitverschulden oder eine Gefährdungshaftung des Fahrers des liegen gebliebenen Autos aus und nahm eine alleinige Haftung des auffahrenden Autofahrers an.

(Aktenzeichen: 1 O 308/05, 12. September 2006 )






 

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