Die Banken leihen sich gegenseitig kaum noch Geld, die Finanzkrise ist zu einer Vertrauenskrise geworden. Noch glauben die Sparer in Deutschland an die Stabilität der Geldhäuser. Doch könnte das über Jahrzehnte gewachsene Grundvertrauen schnell in Panik umschlagen, wenn die Turbulenzen abermals eskalieren. Würde die Kundschaft massenhaft ihre Einlagen herausfordern, stünden Banken, die heute solide sind, schon morgen vor der Pleite.
Um die gefährlichen Zweifel am Bankensystem im Keim zu ersticken und neues Vertrauen aufzubauen, setzen die Regierungen in den USA, Großbritannien und Island nun auf die Radikallösung. Sie verstaatlichen taumelnde Banken ganz oder teilweise, indem sie milliardenschwere Anteile an ihnen erwerben.
Nach bisherigem Verständnis war die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln einschließlich der Banken eine notwendige Etappe zum Aufbau der klassenlosen Gesellschaft im Kommunismus. Doch gewinnt die Idee dieser Tage ungewöhnliche Befürworter unter eingefleischten Fans freier Märkte; Ideologien gehen aus Furcht vor dem totalen Kollaps wie überflüssiger Ballast über Bord.
So regte etwa diese Woche der des Kommunismus unverdächtige ehemalige Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper an, der Bund möge angeschlagenen Banken keine Garantien geben, sondern sie verstaatlichen. Sein Patentrezept klingt sogar nach einem guten Deal für Vater Staat: «Er kauft in der Krise und verkauft, wenn es wieder bessergeht.»
Selbst Kanzlerin Angela Merkel, die als Ostdeutsche den volkseigenen DDR-Bankenapparat kennengelernt hat, wies die Idee einer Verstaatlichung von Banken am Donnerstagabend keineswegs empört von sich. Auf eine entsprechende Frage antwortete sie vielmehr, keine Möglichkeit zur Intervention sei völlig auszuschließen.
Vergesellschaftung laut Grundgesetz möglich
Lästermäuler und Satiriker mögen nun das Horrorszenario einer «DDR 2.0» prophezeien, doch hat der Plan, Banken notfalls zu verstaatlichen, aus Sicht seiner Befürworter durchaus Charme. Wie bei einer Bürgschaft käme auf die Regierung auch mit einer Beteiligung an Banken zwar ein immenses finanzielles Risiko zu. Dem stünde aber entgegen, dass die Regierung im Gegenzug direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik gewänne: Sie könnte etwa unfähige Manager entlassen und gewagte Geschäfte stornieren. Und wenn am Ende der Krise die Bilanz tatsächlich ins Plus drehen sollte, flösse ein Teil der Investitionen wieder zurück in die Staatskasse. Zu bedenken ist allerdings, dass im Gegensatz zur Bürgschaft der - in der Regel bewusst überhöhte - Kaufpreis sofort tatsächlich gezahlt werden muss und damit den Staatshaushalt belastet. Auch hätte der deutsche Staat wohl kaum die Möglichkeit reihenweise kriselnde Banken zu kaufen. Im deutschen Bankgewerbe existieren nämlich 2.300 Kreditinstitute, bei denen rund 680.000 Menschen arbeiten.
Was viele nicht wissen: Die Bundesrepublik ist dem System der sozialen Marktwirtschaft keineswegs verpflichtet, es fußt auf keiner rechtlichen Grundlage. Der Gesetzgeber darf also jede ihm sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik verfolgen, wenn er die Grundrechte achtet - also auch sozialistische Wirtschaftsmodelle. Gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes gibt es sogar eine konkrete Handhabe zum staatlichen Zwang, die allerdings seit Gründung der Bundesrepublik noch nie zum Einsatz kam. Danach können Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel - zu denen Banken zählen - zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Nötig wäre allerdings ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
