Raser, Drängler und Promille-Fahrer können bald kräftiger zur Kasse gebeten werden. Der Bundesrat billigte am Freitag den neuen Bußgeldkatalog. Er tritt aber erst in Kraft, wenn auch das Straßenverkehrsgesetz geändert ist. Mit diesem rechtlichen Rahmen können dann die Bußgeldobergrenzen für Alkoholverstöße von 1.500 auf 3.000 Euro und für andere Verkehrsverstöße von 1.000 auf 2.000 Euro angehoben werden.
Die jetzt vom Bundesrat gebilligte Verordnung sieht vor allem höhere Bußgelder für die Bereiche vor, die als Hauptunfallursachen gelten: Überhöhte Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt oder einer roten Ampel sowie Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss.
Neu gewertet werden außerdem Verstöße, die mit finanziellen Vorteilen für die Betroffenen verbunden sind, zum Beispiel Mißachtung des Sonntags- und Feiertagsfahrverbots für Lkw über 7,5 Tonnen. Der dritte Schwerpunkt liegt auf Verkehrsverstößen, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie Umfahren geschlossener Bahnschranken, Benutzung von Radarwarngeräten und illegale Autorennen.
Der Bundesrat forderte eine Verdoppelung der Bußgeldsätze, wenn Verkehrsverstöße vorsätzlich begangen werden. Bislang sieht die Verordnung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee nur eine Erhöhung des Bußgelds um die Hälfte vor.
Wann genau der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Ursprünglich war der 1. Februar 2009 geplant. Der Termin kann aber nur gehalten werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch das Straßenverkehrsgesetz geändert ist.
