Patienten mit berufsbedingter Staublunge haben künftig deutlich bessere Chancen auf rasche Entschädigung. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin tritt jetzt eine neue medizinische Leitlinie in Kraft, anhand derer sogenannte Silikosen einheitlich und nach klaren Richtlinien beurteilt und schneller entschädigt werden können.
Staublungen-Erkrankungen gehören zu den häufigsten gesetzlich anerkannten und entschädigungspflichtigen Berufkrankheiten. In Deutschland werden jährlich rund 1.200 neue Fälle angezeigt. Bisher hatten die Betroffenen oft mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn sie ihr Leiden als Berufskrankheit anerkannt haben wollten.
Die neue Leitlinie beende nun die bisherigen erheblichen Rechtsunsicherheiten und Widersprüche bei der Beurteilung von Berufskrankheiten, erklärt der Präsident der Fachgesellschaft, Helmut Teschler. Sie enthalte eindeutige Vorgaben darüber, mit welchen Methoden der Schweregrad und die berufsbedingten Zusammenhänge bei Staublungen zu bewerten seien. Zudem könnten Patienten ihren Antrag auf Entschädigung künftig bereits ab einer geringeren Schadenskategorie genehmigt bekommen.
