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09. Oktober 2008
Wenn der Computer von einem Virus befallen ist


Henstedt-Ulzburg - Die meisten Privathaftpflichtversicherungen kommen laut Experten für Computerschäden bei Dritten durch Austausch und Übermittlung elektronischer Daten auf. Voraussetzung ist allerdings, dass der Nutzer seine Daten durch einen Virenscanner oder eine Firewall gesichert und geprüft hat; dies müsse dem jüngsten Stand der Technik entsprechen, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Allerdings seien nur jene Ansprüche versichert, die in Europa und nach dem europäischem Recht geltend gemacht werden könnten. Bewusst verursachte Schäden würden selbstverständlich nicht ersetzt. Der Versicherer zahle keinesfalls, wenn eine Hacker-Attacke oder ein Angriff Trojanischer Pferde auf dem Rechner stattgefunden habe. Dafür müsse der Verursacher selbst aufkommen, erklärt der BdV.








 
 



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