Hausbesitzer müssen in Marburg nun doch keine solarthermischen Anlagen auf den Dächern installieren. Das Regierungspräsidium Gießen beanstandete jetzt wegen erheblicher rechtlicher Mängel die umstrittene Solarsatzung der mittelhessischen Universitätsstadt. Als erste deutsche Kommune hatte Marburg im Juni alle Bauherren zu einer Solaranlage verpflichten wollen - egal ob es sich um einen Neubau handelte oder ob an einem Altbau etwas geändert werden sollte. Die heftig umstrittene Satzung tritt nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums aber nun nicht in Kraft.
Regierungspräsident Wilfried Schmied betonte: «Es geht nicht um ein Pro oder Contra in der Frage der Nutzung der Solarthermie.» Vielmehr verstößt die Satzung laut Schmied nicht nur gegen den Denkmalschutz, sondern auch gegen die hessische Bauordnung: Demnach dürfen die Gemeinden Regelungen zu Verwendung bestimmter Brennstoffe oder Heizungsarten treffen, wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen geboten sei. Diese spezifischen Verhältnisse, wie etwa eine besondere Situation in der Kernstadt mit ihrer Tallage, seien aber nicht dargelegt worden.
Vielmehr sei das gesamte Gemeindegebiet pauschal der Pflicht zur Solarthermie unterworfen worden, kritisierte Schmied. Als Verstoß gegen das «Übermaßverbot» wertete er zudem, dass die Verpflichtung auch für Gebäudeerweiterungen, Dachneubauten und grundlegenden Dachrenovierungen gelten sollte. Davon könnten auch Gebäudeeigentümer betroffen sein, die gerade erst in eine neue Heizung investiert hätten. Schließlich sei auch keine Ausnahme für Hauseigentümer vorgesehen gewesen, die ihr Dach aufgrund eines Schadens etwa nach einem Unwetter renovieren müssten.
«Guter Tag für Marburg»
Das hessische Wirtschaftsministerium reagierte erleichtert auf die Entscheidung der Behörde. Minister Alois Rhiel sprach in Wiesbaden von einem «guten Tag für Marburg». Ideologisch motivierte Zwangsmaßnahmen und unsinnige, teure Belastungen der Bürger lehne er ab, sagte der CDU-Politiker. Die Politik solle vielmehr auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Investitionen in Energieeinsparung setzen.
Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann Marburg beim Verwaltungsgericht Gießen klagen. Die 79.000-Einwohner-Stadt war mit ihrer Satzung weit über alle bisherigen Bundes- und Landesgesetze hinausgegangen.
Solarthermie ermöglicht es, aus Sonnenlicht Wärme zu erzeugen, die zum Baden und Duschen, aber auch als Unterstützung von Heizungen verwendet werden kann. Etwa 60 Prozent der Trinkwassererwärmung eines Haushalts kann eine thermische Solaranlage erledigen.
