Für internetfähige Computer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob die Kammer am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht.
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch.
Die GEZ fordert von Betrieben und Verbrauchern, die bislang kein Fernseh- oder Radiogerät angemeldet haben, 5,52 Euro monatlich.
