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08. September 2007

Kein ALG II für Studenten



Kassel - Studenten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wie das Bundessozialgerichts (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied, muss Studierenden grundsätzlich auch kein Zuschuss oder ein Darlehen gezahlt werden. Damit wiesen die Bundesrichter die Klage eines Studenten aus Dachau zurück, der von 2001 bis 2004 Ethnologie in München studiert hatte. Zum Wintersemester 2004/2005 begann er ein neues Studium des Bauingenieurwesens. Bafög-Leistungen erhielt er wegen des späten Studienfachwechsels nicht.

Der 28-jährige Student machte für sich einen Härtefall geltend. Er habe nur noch 100 Euro monatlich für Lebensmittel zur Verfügung und die Studiengebühren könne er auch kaum bezahlen. Außerdem werde er im Verhältnis zu Studienabbrechern ungleich behandelt. Denn diese hätten Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Der 14. Senat stellte jedoch fest, dass ein später Studienfachwechsel und die damit verbundenen Konsequenzen keinen Härtefall begründen können. Das Gesetz sehe keinen Anspruch auf ALG-II-Zahlungen für Studenten vor.

(Aktenzeichen: B 14/7b AS 36/06 R)




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