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07. Oktober 2008
Erster Prozess um Liquid Ecstasy hat begonnen


Nürnberg - Der bundesweit erste Prozess um die Legalität einer Chemikalie, die als Droge Liquid Ecstasy genutzt werden kann, hat am Dienstag vor dem Nürnberger Landgericht begonnen. Zwei Brüder sind wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln angeklagt, weil sie insgesamt 7.000 Liter des als Liquid Ecstasy bekannten Lösungsmittels GBL (Gamma-Butyrolacton) verkauft haben sollen. Ein Mann war daran gestorben.

Die Brüder hatten sich eine Gesetzeslücke zunutze gemacht: GBL wird von der Industrie zur Herstellung von Weichmachern und Kunstharzen benötigt. Der Verkauf fällt deswegen eigentlich nicht unter das Arzneimittelgesetz. Im menschlichen Körper wird GBL aber binnen weniger Minuten in in GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) umgewandelt, das euphorisierend und sexuell stimulierend wirkt und unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. In höheren Dosen wirkt GBL beziehungsweise GHB wie K.o.-Tropfen und wird als Vergewaltigungsdroge eingesetzt.

Die Brüder sollen das GBL offiziell als Reinigungsmittelhändler verkauft haben. Insgesamt hätten sie zwischen September 2004 und Februar 2007 die Substanz an 4.143 Personen aus ganz Deutschland geliefert und damit 565.000 Euro eingenommen. Die Droge soll so auch von Berufsschülern zwischen 15 und 17 Jahren konsumiert worden sein.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass im konkreten Fall der Verkauf von GBL unter das Arzneimittelgesetz fallen müsse, da es von den Brüdern als Rauschmittel vertrieben worden sei. Es komme hier auf den subjektiven Verwendungszweck der Verkäufer an. Laut Justizsprecher Andreas Quentin ist es der bundesweit erste Strafprozess, in dem die Problematik aufgearbeitet wird.

Die Angeklagten äußerten sich am Dienstag nicht zur Sache. Ihre Anwälte erklärten, zunächst müsse die Rechtslage geklärt werden. Das Gericht hat den Prozess auf insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt und 38 Zeugen geladen.








 
 



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