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07. September 2008
Nicht nur Berlin blickt auf Karlsruhe


Karlsruhe - Einen brisanteren Einstand hätte sich Andreas Voßkuhle kaum denken können: Unter Leitung des neuen Vizepräsidenten verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch über die Pendlerpauschale. Dann werden nicht nur aller Augen aus Berlin auf die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe gerichtet sein. Schließlich hängt von ihrer bis Dezember erwarteten Entscheidung für die in dieser Frage zerstrittene Große Koalition viel ab. Mindestens genauso wichtig ist das Urteil angesichts der explodierenden Benzinpreise aber natürlich auch für Millionen Verbraucher in ganz Deutschland.

Der Bundesfinanzhof in München und andere Instanzen haben das höchste deutsche Gericht zur Klärung der Streitfrage angerufen, ob die seit 1. Januar 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale rechtens ist. Zuvor konnten Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Gesetzesänderung wurde diese Regelung abgeschafft, nunmehr dürfen nur noch Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer «wie Werbungskosten» von der Steuer abgezogen werden.

Das aber halten die Gerichte, die Karlsruhe angerufen haben, für verfassungswidrig. Die Wege zur Arbeit seien rein berufliche Aufwendungen und die Pendlerkosten unvermeidbare Ausgaben, denen sich Arbeitnehmer nicht entziehen könnten, befand der Bundesfinanzhof. Insofern handele es sich bei der von den Klägern angegriffenen Gesetzesänderung um eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Anwälte stellen auch den 30-Cent-Betrag infrage

Diese Kläger werden vor Gericht auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Nach dessen Angaben werden die prozessbevollmächtigten Anwälte in Karlsruhe nicht nur für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale plädieren. Mit der Neuregelung seien Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ja zur Privatsache erklärt und lediglich für Fernpendler noch eine Härtefallregelung eingeführt worden. Darüber hinaus wollen die Anwälte aber auch die Frage stellen, ob die anrechenbaren 30 Cent je Kilometer überhaupt noch ausreichen, um die anfallenden Pkw-Kosten zu decken.

In Karlsruhe werden sie dabei wohl auf einen kompetenten Widerpart treffen. Denn zu der Verhandlung wird kein Geringerer als Bundesfinanzminister Peer Steinbrück persönlich erwartet. Der SPD-Politiker hat sich wenige Tage vor der Verhandlung in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag mit dem CDU-Politiker und hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch noch einmal nachdrücklich gegen die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gewandt. Alle finanz-, sozial- und umweltpolitischen Überlegungen sprächen dagegen. Weder könnten so der weltweite Preisanstieg bei Benzin und Heizöl gemildert noch soziale Gerechtigkeit geschaffen werden, argumentierten sie.

Ganz anderer Meinung ist da die CSU, die schon seit Monaten und erst recht seit Beginn des Landtagswahlkampfs in Bayern vehement für die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale kämpft. Bisher ist sie damit aber auch bei der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel abgeblitzt. Die will erst einmal das Urteil der Verfassungsrichter abwarten. Doch darauf setzt jetzt ganz der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein. «Ich bin überzeugt, dass wir dann aus Karlsruhe den Tipp bekommen, dass eine Pendlerpauschale wieder einzuführen ist», sagte er in einem Fernsehinterview.

Da Bayern juristisch gesehen aber kein unmittelbarer Verfahrensbeteiligter ist, wird die Staatsregierung nicht in Karlsruhe vertreten sein. Dagegen hat auch der Präsident des Bunds der Steuerzahler, Karlheinz Däke, sein Kommen angekündigt.

Streit um das «Werkstorprinzip»

Eine wichtige Rolle wird in der Verhandlung das sogenannte Werkstorprinzip spielen, das mit der Neuregelung eingeführt wurde. Danach beginnt die Arbeit aus Sicht des Finanzamts erst am Werkstor und nicht schon beim Verlassen des Hauses. Folglich besteht kein Anspruch mehr, die Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Auch das sehen die Antragsteller anders: Trotz der freien Wahl des Wohnorts könnten die Fahrten zur Arbeit nicht einfach dem Privatbereich zugeordnet werden.

Es gilt als sicher, dass der frühere Freiburger Universitätsrektor und neue Gerichtsvizepräsident Voßkuhle ein Urteil noch in diesem Jahr verkünden wird. Befinden er und seine sieben Richterkollegen die Streichung der Pendlerpauschale auch nur zum Teil für verfassungswidrig, wird das Thema mit Wucht wieder auf die Große Koalition in Berlin zukommen.

Dann muss Steinbrück doch Gelder aus der Haushaltskasse locker machen, und die CSU kann sich womöglich bestätigt fühlen. Pech für die bayerische Regierungspartei: Selbst wenn sich die Verfassungsrichter mit ihrer Entscheidung sehr beeilen und sie noch vor Dezember vorlegen, dürfte die Landtagswahl im Freistaat am 28. September dann schon einige Wochen zurückliegen.








 
 



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