Die bloße Umbenennung eines Lokals in «Raucherclub» reicht nicht zur Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer Mitteilung. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt gegen zwei Betreiber von Luxus-Lokalen. Damit werden erstmals Bußgelder wegen Verstößen gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz fällig.
Die beiden Verurteilten sind Geschäftsführer einer GmbH, die in Frankfurt am Main drei Gaststätten mit hohem Preisniveau betreibt. Sie hatten ihre Gäste mit der Begründung rauchen lassen, bei ihren Gaststätten handele es sich um Raucherclubs, was Mitarbeitern des Ordnungsamtes moniert hatten.
Die Richter ließen den Gastronomen die bloße Umbenennung nicht durchgehen. Zwar hätten die Gastronomen Schilder aufgehängt mit der Aufschrift: «Für kostenlose Mitgliedschaft in unserem privaten Raucherclub wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter am Empfang». In Wirklichkeit habe es sich aber gar nicht um Raucherclubs gehandelt.
Den Gästen sei lediglich mitgeteilt worden, dass es Mitgliedsausweise gebe, die sie unterschreiben könnten. Tatsächlich seien sie aber auch ohne eine Eintritt in den Club bedient worden. Von einem «Raucherclub» im Sinne einer geschlossenen Gesellschaft könne also keine Rede sein. Damit verwarf das Oberlandesgericht die Widersprüche der beiden Gastronomen, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Verbraucherzentrale gewinnt gegen Tabak-Anbieter
Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg ist Werbung mit der Bezeichnung «Bio-Tabak» nicht zulässig. Dies teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale mit, der gegen Anbieter von Tabakwaren geklagt hatte. Nach Auffassung des Gerichts erwecke die beanstandete Werbung den Eindruck, dass die als «Bio» bezeichneten Tabakerzeugnisse «natürlich oder naturrein» seien. Dies sei nach dem Vorläufigen Tabakgesetz jedoch verboten, hieß es in der Mitteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main 2 Ss-OWi 388/08; Landgericht Hamburg 406 O 94/08)
