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07. August 2008
Entscheidung über Verfahren gegen ANC-Chef Zuma im September


Pietermaritzburg - Im Korruptionsverfahren gegen den südafrikanischen ANC-Vorsitzenden Jacob Zuma will der zuständige Richter am 12. September über eine mögliche Einstellung entscheiden. Bei einer Fortsetzung des Verfahrens müsse sich Zuma vermutlich am 8. Dezember vor Gericht verantworten, erklärte Richter Chris Nicholson. Zuma erschien am Dienstag zum zweiten Mal vor Gericht, wo er sich darum bemüht, dass eine Anklage gegen ihn wegen Korruption und Betrugs fallengelassen wird.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Vorsitzenden des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC), 1999 im Rahmen eines Waffengeschäfts vier Millionen Rand (350.000 Euro) von der französischen Rüstungsfirma Thint angenommen zu haben. Zuma und seine Anwälte machen geltend, dass seine strafrechtliche Verfolgung nicht verfassungsgemäß sei. Der 66-Jährige hat beste Aussichten, nach Ablauf von Präsident Thabo Mbekis Amtszeit 2009 neuer Staatschef zu werden, wenngleich er nicht unumstritten ist.

Wie bereits am ersten Anhörungstag am Montag wurde Zuma auch am Dienstag bei seinem Eintreffen am Gericht in Pietermaritzburg von jubelnden Anhängern begrüßt. Sollte es zu einem Prozess kommen, werde er «Zeugen benennen», erklärte Zuma vor der Menge in einer offensichtlichen Drohung gegen Mbeki. Die Zeitung «Sunday Times» hatte am Wochenende berichtet, der Staatschef habe 30 Millionen Rand von einer deutschen Rüstungsfirma erhalten. Zwei Millionen seien an Zuma gegangen, der Rest an seine Partei ANC. Mbekis Büro hat den Bericht zurückgewiesen. «Die Wahrheit wird ans Licht kommen», erklärte Zuma am Dienstag.

Der Chef der Jugendliga des ANC, Julius Malema, forderte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zuma und den sofortigen Rücktritt Mbekis. Die Jugendlichen in Südafrika würden eine Verurteilung des ANC-Vorsitzenden nicht zulassen, sagte Malema. Zuvor «müsst ihr die Jugendlichen in diesem Land töten. Wir sind bereit, für Zuma zu sterben», rief Malema.

Mbeki hatte Zuma wegen des Verdachts auf Korruption und Betrug im Juni 2005 als Vizepräsidenten entlassen. Doch ein Korruptionsprozess wurde im September 2006 wegen Verfahrensfehlern und mangelnder Beweise eingestellt. Im Mai 2006 war Zuma bereits in einem Vergewaltigungsprozess freigesprochen worden. Jedes Mal verließ er den Gerichtssaal unter dem großen Jubel seiner zahlreichen Anhänger, die ihm über alle Anklagen hinweg die Treue hielten.






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