Das Parteiordnungsverfahren gegen den einstigen Ministerpräsidenten, Bundesminister und stellvertretenden Vorsitzenden Wolfgang Clement stellt die SPD vor eine Zerreißprobe. Im Folgenden eine Chronik der AP zum Fall Clement.
19./20. Januar: Eine Woche vor der hessischen Landtagswahl kritisiert Clement in einem Beitrag für die «Welt am Sonntag» die dortige Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti wegen deren ablehnender Haltung zu Atomkraftwerken und neuen Kohlekraftwerken. Clement, inzwischen Aufsichtsratschef der RWE-Kraftwerkstochter RWE Power AG, schreibt: «Deshalb wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann und wem nicht.»
20. Januar: Es hagelt Kritik. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagt: «Wer dazu aufruft, die SPD nicht mehr zu wählen, verdient ein Parteiausschlussverfahren.»
23. Januar: In einer Talksendung greift Clement Ypsilanti erneut an und sagt, er würde sie nicht wählen. Forderungen nach einem Parteiaustritt werden laut, was Clement aber ablehnt. Der frühere Journalist ist seit 1970 in der Bochumer SPD.
15. Februar: In Bochum prüft die Schiedskommission des Unterbezirks Anträge von mehreren Ortsvereinen aus Hessen, Ostwestfalen, dem Ruhrgebiet und Berlin, ein Parteiordnungsverfahren gegen Clement einzuleiten.
10. April: Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Bochum berät erstmals nicht-öffentlich über die Ausschlussanträge. Inzwischen haben sich bundesweit 13 Ortsvereine und Unterbezirke angeschlossen. Clement erscheint nicht zur mündlichen Anhörung, sagt aber in einem Interview: «Kein Mensch hat das Recht, mich aus der Partei zu feuern.»
23. April: Die Schiedskommission des Unterbezirks Bochum schließt Clement nicht aus der SPD aus, spricht aber eine Rüge aus. Clement sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und kündigt an, Berufung vor der Landesschiedskommission einzulegen.
6. Mai: Clement legt Berufung ein, ebenso wie in den Tagen zuvor sieben der klagenden Ortsvereine.
12. Juli: Das Verfahren vor der Schiedskommission NRW beginnt mit einer Anhörung Clements. Der 68-Jährige erscheint in Begleitung seines Anwalts, des früheren Bundesinnenministers Otto Schily.
31. Juli: Die SPD gibt den Beschluss der Landesschiedskommission bekannt, wonach Clement die Partei verlassen muss. Wenig später kündigt Clements Rechtsbeistand Schily an, Berufung einzulegen. Nun muss die Bundesschiedskommission als höchste und letzte Instanz entscheiden.
1. August: Das Verfahren stellt die im Umfragetief steckende SPD vor eine Zerreißprobe. Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier und Finanzminister Peer Steinbrück schlagen sich auf Clements Seite, der linke Parteiflügel pocht auf einen Ausschluss. Clement bleibt stur und kündigt an, auch künftig «unmissverständlich» sein Wort zu erheben, wenn in der SPD Unverantwortliches vertreten wird.
4. August: Vorstand und Präsidium beschließen einstimmig, dem Parteiordnungsverfahren beizutreten, «um das Gesamtinteresse der Partei zu wahren». Bevollmächtigter ist Generalsekretär Heil.
7. August: Nach Aufrufen von Parteifreunden zur Mäßigung und zu mehr Selbstkritik kündigt Clement eine Erklärung an.
