Der Bundesrechnungshof hat zu hohe Bezüge und Vergünstigungen für Krankenkassenvorstände angeprangert. Die Einkommen seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, bis auf 242.000 Euro im Jahr, bemängelten die Prüfer. Sie forderten gesetzliche Obergrenzen je nach Größe der Kasse. Das Gesundheitsministerium lehnte dies aber ab und wollte auch keine «Kollektivkritik» gelten lassen. Missbrauch im Einzelfall müsse aber geahndet werden.
Tatsächlich kritisiert der Rechnungshofbericht in seinem Bericht vom Mai den kuriosen Fall einer einzelnen Krankenkasse, die ihren Verwaltungsratsmitgliedern - also den Kontrolleuren des Vorstands - zahlreiche Vergünstigungen gewährte. Darunter waren Leistungen, die normalen Versicherten verwehrt wurden, wie Potenz-, Haarwuchs- und Nahrungsergänzungsmittel, Massagen, der Eintritt in Thermen und orthopädische Matratzen, wie aus dem Bericht hervorgeht, der AP vorliegt. Für zwei bis dreistündige Sitzungen des Verwaltungsrats außer Haus seien drei- bis fünftägige Reisen samt Ehepartner finanziert worden.
«Wie ein Sparkassendirektor in Potsdam»
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, im Fall dieser ungenannten Kasse sei der Vorstandsvorsitzende des Amtes enthoben und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Weniger kritikwürdig als der Rechnungshof sieht das Ministerium jedoch die Höhe der Kassen-Vorstandsgehälter im allgemeinen.
Die Prüfer hatten unter anderem bemängelt, dass die Bezüge stark gestiegen seien. Neben der Grundvergütung zahlten die meisten Kassen ihren Topmanagern auch variable Anteile - im Einzelfall bis zu 77 Prozent oder 105.000 Euro oben drauf. Daneben erhielten sie in vielen Fällen weitere Geld- und Sachleistungen wie Dienstwagennutzung, Essenszuschüsse, Kosten für eine angemessene Wohnung, Heimflüge oder zinsgünstige Darlehen. Für den Fall, dass der Verwaltungsrat sie nicht im Amt bestätigt, wurden den Vorständen laut Rechnungshof üppige Absicherungen zugestanden.
«Wenigstens so viel wie ein Sparkassendirektor»
Ministeriumssprecher Vater meinte, im Einzelfall komme es vor, dass Gehälter zu hoch seien. «Kollektivkritik» sei aber unangebracht. Die Krankenkassen neue Aufgaben hätten und sich im Wettbewerb beweisen müssten. Ihre Manager müssten «wenigstens so viel verdienen wie ein Sparkassendirektor in Potsdam, sonst kriegt man nicht die Leute, die man braucht».
Vater betonte, dass die Kassen seit 2004 verpflichtet seien, die Gehälter ihrer Vorstände zu veröffentlichen und dass sie dies nach anfänglichen Widerständen auch täten. Außerdem sei die Zahl der Kassen stark gesunken und damit auch die Gesamtkosten für die Vorstandsgehälter. In Deutschland gibt es 217 gesetzliche Krankenkassen mit Etats von insgesamt 155 Milliarden Euro. Die Verwaltungskosten werden aus den Beitragseinnahmen beglichen.
«Vorständen machen sehr guten Job»
Der Spitzenverband der Krankenkassen betonte, dem Vorwurf ernsthafter Verfehlungen einer Kasse müsse nachgegangen werden. Aufsicht und Justiz seien gefordert, erklärte Verbandssprecher Florian Lanz: «Der vom Bundesrechnungshof hervorgehobene Fall sollte aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Vorstände und Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland insgesamt einen sehr guten Job machen.»
Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnte in der «Augsburger Allgemeinen» vor einer kleinkarierten Neiddebatte. Die Linke erklärte, die Kritik des Rechnungshofs sei berechtigt. Die FDP gab zu bedenken, dass Gehaltsobergrenzen leistungsfeindlich und «Ausdruck von Planwirtschaft» wären.
