Es sollte ihnen an nichts mangeln, den Herren im Verwaltungsrat. Lud die Krankenkasse ihr Aufsichtsgremium zu einer dreistündigen Sitzung, wurde daraus gleich ein drei- bis fünftägiger Familienausflug mit Partnerin und Damenprogramm. Die Minibar im Hotel und die Süßigkeiten auf der Reise, der Mietwagen am Zielort, die Hafenrundfahrt und der Ausflug ins Strandbad - all inclusive auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Denn merke: Wer seine Kontrolleure bei Laune hält, der darf wohl auf Milde zählen - und auf Wohlwollen bei der nächsten Verhandlungsrunde über die Aufbesserung des Vorstandsgehalts.
Der Bundesrechnungshof erzählt diese kleine Geschichte in seinem Prüfbericht über die «Vergütungen einschließlich Nebenleistungen der Vorstandsmitglieder von Krankenkassen», der am Mittwoch bekannt wurde. Die Prüfer sehen dies wohl als ein extremes Einzelbeispiel, das nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums letztlich auch den Staatsanwalt beschäftigte. Dennoch ist der Fall dem Rechnungshof Beleg für in der Summe erhebliche Missstände im Reich der 217 gesetzlichen Krankenkassen, die immerhin Versicherten- und Steuergelder von rund 155 Milliarden Euro im Jahr in ihrer Obhut haben.
Essenszuschüsse und zinsgünstige Darlehen
Grundsätzlich melden die Prüfer Zweifel an, ob ein Kassenvorstand bis zu 242.000 Euro im Jahr verdienen muss. Die Praxis, den Managern neben der Grundvergütung auch variable Vergütungen von bis zu 77 Prozent und weitere Geld- und Sachleistungen zu spendieren, finden sie ebenfalls unübersichtlich. So bekamen viele der im Jahr 2006 überprüften Kassenvorstände zum Beispiel Dienstwagen zur privaten Nutzung, Aufwandsvergütungen, Essenszuschüsse, Kosten für eine angemessene Wohnung, Heimflüge oder auch zinsgünstige Darlehen.
Auch im Fall eines Rausschmisses sollten nach Feststellung der Rechnungsprüfer viele Kassenmanager nicht allzu tief fallen. Hatten sie sich doch üppige Übergangsgelder oder sogar das Recht auf angemessene Weiterbeschäftigung in den Vertrag schreiben lassen, falls sie wirklich einmal vom Verwaltungsrat nicht im Amt bestätigt werden sollten.
Zwar kann die Aufsicht der Krankenkassen bei überzogenen Vorstandsgehältern einschreiten, und die Bezüge müssen seit 2004 auch veröffentlicht werden. Beides sehen die Rechnungsprüfer aber offenbar als stumpfes Schwert. Denn zum einen habe im Prüfjahr 2006 ein Fünftel der Kassen den Termin zur Veröffentlichung missachtet. Zum anderen seien die veröffentlichten Daten zu den unübersichtlichen Einzelbestandteilen der Vergütung intransparent. Die Aufsicht wiederum könne zu üppige Verträge im Nachhinein kaum korrigieren.
Und überhaupt, was ist überzogen für den Vorstand einer Krankenkasse, der für Milliardenbeträge verantwortlich ist? Der Rechnungshof moniert, dass entgegen Mahnungen der Länder, die schon 1997 einen gesetzlichen Rahmen für Vorstandsvergütungen gefordert hätten, letztlich nichts passiert sei. «Zu einer Gesetzesänderung ist es nicht gekommen, weil diese nach Darstellung des Bundesministeriums damals politisch nicht durchsetzbar war», heißt es im Bericht.
Keine «Kollektivkritik»
Auch der erneute Vorstoß des Rechnungshofs für einen gesetzlichen Rahmen und einen Zustimmungs- oder Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Entsprechende Änderungen seien nicht geplant, sagt Klaus Vater, der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Zwar ist das Ministerium den Kassenvorständen bisweilen durchaus kritisch gesonnen. Mit der Gehalts-Veröffentlichungspflicht, gegen die einige Kassenvorstände gerichtlich zu Felde zogen, ist Ministerin Ulla Schmidt den Managern so richtig auf die Nerven gegangen.
Nun aber bewertet das Ministerium die Gehälterdebatte, die auch in der Vergangenheit immer wieder aufflammte, erstaunlich milde. Missbrauchsfälle - wie die Verhätschelung der Verwaltungsratsmitglieder - müssten verfolgt werden, sagt Vater. Auch sei es möglich, dass Vorstandsgehälter bei kleinen Kassen im Einzelfall zu hoch seien.
Aber «Kollektivkritik» will er so nicht gelten lassen. Immerhin stünden die Krankenkassen im Wettbewerb. Um erfolgreiche Manager zu bekommen, müsse man sie zumindest so gut bezahlen wie einen «Sparkassendirektor in Potsdam», findet der Ministeriumssprecher. «Sonst kriegt man nicht die Leute, die man braucht.»
