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07. Juli 2007

Das Zuwanderungsrecht wird reformiert



Berlin - Das seit zwei Jahren geltende Zuwanderungsrecht wird verschärft. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für strengere Auflagen für die Familienzusammenführung und für Strafen bei der Verweigerung von Integrationsmaßnahmen frei. Mehrere zehntausend abgelehnte Asylbewerber bekommen aber auch die Chance auf einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland. Das neue Recht soll unmittelbar nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit der Neuregelung werden elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umgesetzt. Unter anderem wird der Nachzug von Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten erschwert. Sie müssen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und einfache Deutschkenntnisse vorweisen. Damit sollen Zwangsehen vermieden werden.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz das Ausländerrecht in zentralen Punkten geändert. Wer die Teilnahme an Integrationskursen verweigert, muss mit Strafen wie dem Kürzen der Sozialleistungen rechnen. Wenn Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, müssen sie sich aktiv integrieren und die Werteordnung des Grundgesetzes anerkennen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erklärte, Ziel sei es, die Eingliederung in Deutschland zu fördern. «Das reformierte Zuwanderungsgesetz hat seinen Schwerpunkt eindeutig bei der Verbesserung der Integrationschancen ausländischer Mitbürger und künftiger Zuwanderer.»

Im Gesetzespaket ist auch eine Bleiberechtsregelung enthalten. Abgelehnte Asylbewerber, die in Deutschland nur geduldet sind, können jetzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen. Sie müssen sich dafür seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sein. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.

In einer Entschließung forderte der Bundesrat erneut, die Zuwanderung von hochqualifizierten Ausländern im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erleichtern. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, kündigte an, die Regierung werde dafür in absehbarer Zeit einen vernünftigen und ausgewogenen Entwurf vorlegen.

Die Länder regten darüber hinaus an, die für ausländische Investoren für eine Aufenthaltserlaubnis erforderliche Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro noch weiter zu senken. Bislang war eine Million Euro erforderlich.






 

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