Kinderschänder-Datenbank: Datenschützer äußern Bedenken

veröffentlicht am 07.03.2007


Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo ist mit seiner Forderung nach einer öffentlichen Kinderschänder-Datei auch bei Datenschützern auf Widerstand gestoßen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Andreas Schurig, wies am Mittwoch den Vorschlag des CDU-Politikers als populistisch und verfassungswidrig zurück.

 

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Dresden - Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo ist mit seiner Forderung nach einer öffentlichen Kinderschänder-Datei auch bei Datenschützern auf Widerstand gestoßen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Andreas Schurig, wies am Mittwoch den Vorschlag des CDU-Politikers als populistisch und verfassungswidrig zurück.



Er sei dagegen, dass nach Tötungsdelikten regelmäßig neue Forderungen von Innenpolitikern kämen, die letztendlich nicht mehr Sicherheit brächten, aber die Bevölkerung beruhigen und in Sicherheit wiegen sollten, sagte Schurig. Ziel müsse es sein, alles rechtsstaatlich Mögliche zur Verhinderung von Sexualstraftaten zu tun, nicht aber alle menschenmöglichen Vorschläge zu verbreiten, die ohnehin nicht umgesetzt werden könnten.


In einer Sexualstraftäterdatei Namen und Anschriften von Tätern für jedermann öffentlich zu machen, sei datenschutzrechtlich ein Verstoß. «Das trägt weder zur Gefahrenabwehr noch zur Strafverfolgung bei», sagte der Datenschützer. Die erfassten Personen würden an den Pranger gestellt. Es bestehe die Gefahr der Selbstjustiz. Ein verurteilter Straftäter verliere nicht seine Grundrechte. Auch bei solchen Straftaten sei es notwendig, dass die Täter so weit wie möglich integriert würden, wenn sie denn nicht in Haft blieben, betonte Schurig.


Nach Angaben des Sprechers des sächsischen Justizministeriums, Martin Marx, muss zunächst einmal geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine solche Datei für Sexualstraftäter geplant sei und wie das ganze aussehen solle. Alle machbaren Vorschläge würden auch unterstützt, sagte Marx.


  (© AP)



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