Wenn sich Häuslebauer von Freunden helfen lassen, dürfen sie die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit nicht überschreiten. Wie der Immobilienverband IVD-West erklärt, kommt der Bauherr mit dem Gesetz nicht in Konflikt, wenn ihm Freunde und Verwandte unentgeltlich beim Hausbau unter die Arme greifen.
Gleiches gelte für die sogenannte Nachbarschaftshilfe: «Hilft beispielsweise der eine Anlieger dem Bauherren dabei, in Eigenleistung das Bad zu fliesen, dann wird ihm dieser bei einer anderen Gelegenheit zur Hand gehen, wenn er beispielsweise seinen Garten neu anlegt», erläutert der IVD-West-Vorsitzende Ralph Pass. Es sei also nicht nötig, dass sich die Nachbarn mit der gleichen Tätigkeit aushelfen müssten.
Sobald die Unterstützer jedoch mit einem Pauschal- oder Stundenlohn bezahlt würden, sei die Grenze zur Schwarzarbeit überschritten und es drohe dem Bauherren ein Bußgeld. Auch der Schwarzarbeiter müsse mit einem Bußgeld rechnen, wenn er viele Stunden auf der Baustelle tätig gewesen sei. Bei illegal ausgeführten Arbeiten gebe es auch keine Gewährleistungsansprüche.
Außerdem sollte der Bauherr die unentgeltlich helfenden Hände bei einer Bau-Berufsgenossenschaft versichern, denn bei einem Unfall zahle weder die private Haftpflichtversicherung noch die gesetzliche Krankenkasse. Diese Helferversicherung müsse allerdings nicht bei kleinen Arbeiten abgeschlossen werden, wenn alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden tätig seien, räumt der Experte ein.
