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06. Mai 2008
Erfolg für Premiere: Gericht verbietet Hacker-Receiver


Hamburg - Der Bezahlsender Premiere hat einen Erfolg gegen Schwarzseher errungen. Das Landgericht Hamburg verbot in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Verfügung einem Importeur sogenannter Hacker-Receiver Herstellung, Import, Verkauf und Besitz der Geräte. Mit ihnen lässt sich die Verschlüsselung des Senders umgehen, so dass man Sendungen empfangen kann, ohne dafür zu bezahlen.

Premiere will nun die Vertriebswege bis zu den Endkunden verfolgen und diese strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, wie das Unternehmen ankündigte. Das Gericht verfügte ebenfalls, dass der Importeur Auskunft über die Vertriebswege erteilen muss. «Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt», erklärte Programm- und Technik-Vorstand Hans Seger.

Premiere hat seit rund eineinhalb Jahren Probleme mit den Hacker-Receivern. Seit sie im Weihnachtsgeschäft 2007 auf den Markt gekommen seien, habe das Wachstum bei den Abonnenten abgenommen, erklärte das Unternehmen. Neben dem Rechtsweg will der Sender die Schwarzseher auch technisch bekämpfen. In den nächsten Monaten soll die Verschlüsselung des Programms so verändert werden, dass die Hacker-Receiver sie nicht mehr auflösen können.

(Aktenzeichen: Landgericht Hamburg 3080 108/08)






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