Frankfurt - Kinderpornografie, illegales Glücksspiel, Verstöße gegen das Urheberrecht - es gibt viele juristische Gründe, gegen bestimmte Angebote im Internet vorzugehen. Dabei wächst der Druck der Behörden auf die Internet-Provider, die Rechtspflege zu unterstützen und bestimmte Webseiten zu sperren. Die Provider aber melden rechtliche und juristische Bedenken an.
«Wir sind uns im Ziel mit der Bundesregierung einig, dass Kinderpornografie bekämpft werden muss», sagt Maritta Strasser vom Internet-Verband eco zum Vorstoß von Familienministerin Ursula von der Leyen im November. «Wir halten Websperren aber nicht für ein besonders effizientes Mittel.»
Diese Position vertraten die Provider auch Ende November bei einem Gespräch im hessischen Innenministerium, bei dem es um eine Selbstverpflichtung zur Sperrung von 25 ausländischen Web-Angeboten von Lotterien ging, die nach deutschem Recht illegal sind. Am 27. Januar sind die Provider erneut eingeladen, diesmal zu einem nichtöffentlichen Spitzengespräch beim Bundesjustizministerium über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld». Auch der eco-Verband ist eingeladen.
«Während es bei Kinderpornografie ganz klar um strafwürdige Verbrechen geht, ist die Beurteilung bei Urheberrechtsverletzungen schwieriger», sagt eco-Sprecherin Strasser. Denn letztlich stritten sich da zwei private Parteien. «Da kann der Provider nicht den Richter spielen.»
Olivienne-Vereinbarung in Frankreich
In der Einladung werde auch die sogenannte Olivienne-Vereinbarung angeführt, sagt Andreas Maurer beim Internet-Provider 1&1. Dabei handelt es sich um einen Plan, den der Chef der französischen Handelskette FNAC, Denis Olivienne, verfasste, und dem in Paris die Verbände von Inhaltsanbietern ebenso wie die Internet-Anbieter im November 2007 zugestimmt haben.
Im Zentrum der Vereinbarung, die inzwischen in einen Gesetzentwurf gegossen wurde, steht eine neue Behörde, die bei Verstößen gegen das Urheberrecht zunächst eine Mahnung aussprechen soll. Bei einem weiteren Verstoß soll es Sanktionen geben wie eine Sperrung des Internet-Zugangs. «Das wäre dann die digitale Todesstrafe», meint 1&1-Sprecher Maurer.
Das EU-Parlament hat versucht, in der Debatte über ein neues Telekommunikationspaket eine Klausel einzuführen, die das geplante französische Gesetz zu Fall bringen würde. Auch die Einführung ähnlicher Vorschriften in anderen EU-Staaten würde so verhindert werden. Das Parlament wollte die Regulierungsbehörden auf den Grundsatz verpflichten, «dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer ... keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht». Allerdings hat der EU-Ministerrat dies Ende November abgelehnt.
Im Bundesjustizministerium sagt ein Sprecher auf Anfrage, die Olivienne-Vereinbarung sei ein Anstoß zur Diskussion. In Deutschland seien aber in dieser Richtung zurzeit keine gesetzlichen Initiativen geplant. «Denkanstöße für die weitere rechtspolitische Diskussion» soll am 7. und 8. Mai auch eine internationale Urheberrechtskonferenz in Berlin geben, zu der Bundesjustizministerium Brigitte Zypries eingeladen hat.
Technische Einwände gegen Sperrung von Webseiten
Neben den juristischen Bedenken bringen die Provider auch technische Einwände vor: Die Filtersysteme zur Blockade von Domain-Namen oder IP-Adressen verlangsamen den Datenverkehr im Internet, da immer erst geprüft wird, ob Absenderadressen nicht gesperrt sind. Der Schutz des geistigen Eigentums werde durchaus anerkannt, da vertrete der eco-Verband eine klare Position, sagt dessen Sprecherin Strasser. «Aber das Funktionieren des Internet ist auch eine wichtige Ressource.»
Die Provider machen auch auf mögliche «Kollateralschäden» aufmerksam: Da beim «Shared Web-Hosting» einige tausend Internetangebote auf einem einzigen Server liegen, würde die Sperrung von dessen IP-Adresse zahlreiche weitere Webseiten ebenfalls lahmlegen.
«Schließlich können Sperren auch umgangen werden», erklärt Verbandssprecherin Strasser. IP-Adressen sind zwar eindeutig, können aber auch schnell geändert werden, etwa bei einem virtuellen Server.
Eine wirksame Sperrung von Webseiten lasse sich nur mit einem aufwendigen System erreichen, das aber nicht mehr mit den Grundsätzen einer freien Gesellschaft vereinbar sei, sagt Maurer. «Das läuft dann auf eine Great Firewall of China hinaus.»