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05. September 2008

Tipps für Häuslebauer



Mainz - Private Bauherren sollten für ihr Eigenheim einen garantierten Festpreis und einen genau datierten Fertigstellungstermin vereinbaren. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Bauvertrag sollte zudem eine Strafe für den Fall vereinbart werden, dass der Termin nicht eingehalten wird. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist auch eine vom Bauunternehmen zu stellende Bankbürgschaft sinnvoll, um bei Baumängeln finanzielle Ansprüche gegen das Unternehmen durchzusetzen.

In den üblichen Bauverträgen oder Bau- und Leistungsbeschreibungen würden die Interessen der privaten Bauherren oft nur unzureichend berücksichtigt, warnt die Verbraucherzentrale. Lückenhafte Beschreibungen und irreführende Vertragsklauseln könnten ein teures Nachspiel und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben.

Rund 80 Prozent der Eigenheime und Eigentumswohnungen werden den Angaben zufolge nicht mehr mit dem Architekten gebaut, sondern vom Bauträger, Bauunternehmer oder als Fertighaus gekauft. Viele Bauherren hätten damit keinen Fachmann mehr an ihrer Seite und müssten bei der Bauplanung als Laien mit Profis verhandeln. Das deutsche Baurecht sei zudem nicht auf private Bauherren zugeschnitten. Umso wichtiger sei es, dass sich Häuslebauer vorab umfassend informieren.

Die Bau- und Leistungsbeschreibung müsse etwa alle Angaben zum Rohbau, zur Haustechnik und zum Innenausbau enthalten, betonen die Verbraucherschützer. In der Praxis würden darin aber oft Bauleistungen fehlen oder seien nur ungenau beschrieben. Manchmal würden Häuser sogar ohne Keller und Bodenplatte angeboten oder es fehlten bei angeblich «schlüsselfertigen» Häusern Erdarbeiten oder Hausanschlüsse. Auch Leistungsbeschreibungen, die Änderungen aus organisatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten» zulassen, seien nicht viel wert.






 

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