Ihr Standort: Home -> News
  


05. September 2008
Arbeitgeber wollen laut Bericht fünf Milliarden Euro erstreiten


Frankfurt - Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Unternehmen die aus ihrer Sicht falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung stoppen. Ein Ingenieursbüro aus Berlin reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, einige andere Arbeitgeber wandten sich an Sozialgerichte, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» unter Berufung auf eine ihr vorliegende Verfassungsbeschwerde schreibt.

Organisator ist demnach die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), die auf diesem Weg den Eingliederungsbeitrag kippen will, den die Bundesagentur für Arbeit seit dem 1. Januar an den Bund abführen muss. Das Geld soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken.

«Die Arbeitslosenversicherung muss in diesem Jahr fünf Milliarden Euro an den Bund abführen für die eigentlich aus Steuern zu finanzierende Verwaltung und Arbeitsmarktpolitik für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben Schalten und Walten kann», sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der Zeitung.

Ohne den sogenannten Eingliederungsbeitrag könne der Beitragssatz sofort von 3,3 Prozent auf 2,7 Prozent gesenkt werden. Dass die Politik der Arbeitslosenversicherung nun auch noch die Förderung von Schülern aufbürden wolle, nannte Hundt einen «Skandal».

Gutachten gemeinsam mit DGB in Auftrag gegeben

Der Eingliederungsbeitrag mache mehr als die Hälfte aller versicherungsfremden Leistungen in diesem Jahr aus, heißt es in dem Bericht. Die BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten im vergangenen Jahr bei dem Sozialrechtler Friedhelm Hase ein Gutachten in Auftrag gegeben, auf das sich die Verfassungsbeschwerde stützt, wie die Zeitung berichtet.

Laut dem Gutachten handele es sich beim Eingliederungsbeitrag um eine Zweckentfremdung von Beiträgen, was gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes spreche. Die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II sei nach dem Gemeinlastenprinzip über Steuern zu finanzieren. Außerdem würden die Beitragszahler durch diese Lasten in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Bereits früher gab es schon Streit über die Verwendung von Beitragsmitteln. Dazu stehen noch Urteile aus, wie die «FAZ» weiter schreibt.








 
 



* kostenlos, 2x täglich
 

Google

Hoch lebe die Bananenrepublik

Nur Ethikunterricht an allen öffentlichen Schulen!

Seine Musik ist eine Kuscheldecke!

AW: Münte ist...

ein sehr schöner Beitrag

OMG

Münte ist...

Niemals in die Nato

Irreführung

Aktion gefragt


- Anzeige -

 


- Anzeige -

 

Copyright by net-tribune | Impressum | Optimiert für 1024 x 768 pxl Top