Ihr Standort:
Home
Gesellschaft
Justiz & Recht | ||||||||||||
|
05. September 2008 Angespartes Schmerzensgeld zählt nicht beim Arbeitslosengeld
Kassel - Arbeitslose müssen angesparte Schmerzensgeldzahlungen nicht auf ihr Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstagabend bekannt gegebenen Urteil entschieden hat, würde die Verwertung des ALG II eine besondere Härte bedeuten. Damit stellte das Gericht bei dem 38-jährigen Kläger eine Hilfsbedürftigkeit fest, obwohl dieser über ein verwertbares Vermögen verfügte.
- Anzeige - Empfehlungen zum Thema "Justiz & Recht" |
|
|||||||||||
|
|
||||||||||||
| Copyright 2004-2009 by net-tribune - DGIC Group OHG | Impressum | Archiv |
|
|||||||||||















