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05. September 2008
Arbeitgeber reichen laut Bericht Klage auf fünf Milliarden Euro ein


Frankfurt - Mehrere Unternehmen haben offenbar gegen die aus ihrer Sicht falsche Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung geklagt: Ein Ingenieursbüro aus Berlin reichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, einige andere Arbeitgeber leiteten Klagen vor Sozialgerichten ein, wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» schreibt. Organisator ist demnach die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), die auf diesem Weg den Eingliederungsbeitrag» kippen will.

«Die Arbeitslosenversicherung muss in diesem Jahr fünf Milliarden Euro an den Bund abführen für die eigentlich aus Steuern zu finanzierende Verwaltung und Arbeitsmarktpolitik für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Die Politik muss jetzt einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben Schalten und Walten kann», sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der Zeitung. Ohne den Eingliederungsbeitrag könnte der Beitragssatz sofort von 3,3 Prozent auf 2,7 Prozent gesenkt werden. «Dass die Politik der Arbeitslosenversicherung nun auch noch die Förderung von Schülern aufbürden will, nannte Hundt einen Skandal».








 
 



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