Eine große Mehrheit der Bundesländer will ein gesetzliches Verbot kommerzieller Sterbehilfe noch dieses Jahr auf den Weg bringen. Der Bundesrat verzichtete aber am Freitag auf die geplante Abstimmung über weitergehende Vorschläge, um ein Bild der Uneinigkeit zu vermeiden. 13 Länder legten einen neuen Antrag vor. Beide Vorlagen sollen nun weiter beraten werden.
Die vorgesehene Abstimmung über den älteren Antrag mehrerer Länder, der Haftstrafen von bis zu drei Jahren für gewerbliche und organisierte aktive Sterbehilfe vorschlägt und bei einem positiven Votum als Gesetzentwurf an den Bundestag gegangen wäre, entfiel. Der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hatte in der Nacht Kontakt mit dem baden-württembergischen Regierungschef Günther Oettinger (CDU) aufgenommen und den neuen Antrag initiiert. Die Länder seien sich einig, dass sie sich über gemeinsame Grundüberzeugungen nicht in eine «scheinbar kontroverse Situation» bringen wollten, sagte Beck im Bundesrat.
Antrag ohne Nordrhein_Westfalen, Niedersachsen und Berlin
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin tragen den neuen Antrag nicht mit. Darin wird ein neuer Straftatbestand bei gewerblicher Suizidhilfe gefordert, ein Strafhöchstmaß aber nicht vorgeschlagen. Palliativmedizin und Hospizarbeit sollen ausdrücklich gestärkt werden. Unter Strafe soll das Betreiben eines Gewerbes gestellt werden, «dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen». Auch das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von tödlichen Mitteln und die «Übernahme einer maßgebliche Rolle in einem derartigen Gewerbe» sollen bestraft werden. Prüfen wollen die Länder jedoch erst noch, ob auch Vereinigungen unter Strafe gestellt werden sollen. Diese sollten im ersten Antrag ebenfalls Gegenstand eines neuen Straftatbestandes sein.
Aktualität gewinnen die Länder-Initiativen durch die umstrittene Aktion des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Er hatte einer 79-jährige Frau, die nicht unheilbar krank war, aber Angst vor einem Leben im Heim hatte, Sterbehilfe geleistet.
Hospiz-Verband begrüßt Länder-Initiative
Allein die Absicht der Länder stieß bei Juristen auf Bedenken: Es sei zwar moralisch begründet, aber praxisfern, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, in der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wenn eine neue Vorschrift geschaffen würde, müsste sie das strafbare Verhalten so präzise und zweifelsfrei beschreiben, dass Polizei und Staatsanwälte auch etwas damit anfangen könnten.» Er habe aber ganz erhebliche Zweifel, ob das gelingen könne.
Vertretungen der Hospize in Deutschland reagierten unterschiedlich: Der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. Wenn die derzeitige Rechtslage nicht ausreiche, um entsprechende Machenschaften in Deutschland, wie die der Schweizer Organisation Dignitas oder des Ex-Senators Kusch zu unterbinden, dann bedürfe es dazu einer gesetzlichen Klarstellung. Der Staat müsse handlungsfähig sein und solche Entwicklungen untersagen und kontrollieren.
Die Deutsche Hospiz Stiftung sprach dagegen von einer schwachen Haltung der Politik. Sie spiele den selbst ernannten Sterbehelfern in die Hände.
