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04. Dezember 2008
Enge Grenzen für Speicherung von DNA


London - In einem Grundsatzurteil zur Erfassung genetischer Daten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Behörden enge Grenzen gezogen. Das Speichern der DNA ohne strafrechtlichen Grund werteten die Straßburger Richter am Donnerstag als Verletzung der persönlichen Privatsphäre. Die Entscheidung richtet sich vor allem gegen Großbritannien, wo bereits die Gendaten von 850.000 Personen erfasst sind.

Das Gericht folgte der Klage von zwei Briten, Michael Marper und einem Jugendlichen, dessen Name mit S. abgekürzt wurde. Beide wurden 2001 festgenommen, der eine wegen Belästigung, der andere wegen versuchten Raubes. Nachdem die Verfahren eingestellt worden waren, verlangten beide von der Polizei in South Yorkshire, ihre DNA-Daten ebenso zu löschen wie Fingerabdruckdaten. Die Polizeibehörde lehnte dies ab. Die beiden Antragsteller wandten sich daraufhin an das Oberhaus, das das Speichern der erfassten Daten jedoch als legal einstufte.

«Fantastisches Ergebnis nach sieben Jahren hartem Kampf»

Nach dem Straßburger Urteil jubelte der Anwalt der beiden Kläger, Peter Mahy: «Das ist ein fantastisches Ergebnis nach sieben Jahren hartem Kampf.» Im nächsten Schritt müsse jetzt sichergestellt werden, dass die Daten auch wirklick gelöscht würden. Der Gerichtshof ordnete an, dass die Behörden den beiden Klägern 42.000 Euro zur Deckung ihrer juristischen Kosten zahlen müssen. Das Urteil hat Rechtskraft für alle EU-Staaten. In Deutschland werden die Daten nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gelöscht, wenn sich die Festgenommen als unschuldig erweisen.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith äußerte sich enttäuscht über den Richterspruch. «DNA-Proben und Fingerabdrücke sind wesentlich für den Kampf gegen das Verbrechen», sagte die Ministerin. Die Regierung werde das Urteil jetzt genau prüfen.

Menschenrechtsgruppen kritisieren das Speichern der DNA von nicht straffällig gewordenen Personen seit langem als unangemessen. «Vierzig Prozent der britischen Straftäter sind nicht in dieser Datenbank, aber hunderttausende unschuldige Menschen sind dort erfasst», sagte Anna Fairclough von der Londoner Menschenrechtsorganisation Liberty.








 
 



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