Leipzig - Seit dem Jahr 2003 ziehen die amerikanische Recording Industry Association of America (RIAA) und auch deutsche Verbände der Film- und Musikindustrie gegen Tauschbörsen-Nutzer vor Gericht. Allein im Oktober diesen Jahres wurden über 1500 Klagen eingereicht.
Mit der Novelle zum Urheberrecht geht der Streit um die Herausgabe der Nutzerdaten seitens der Internet-Provider weiter. In der letzten Woche unterbreitete der
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) einen neuen Vorschlag zum Umgang mit den Kundendaten der Internet-Provider. Im BITKOM sind sämtliche Internet-Provider Deutschlands vertreten.
Dabei schlägt der Verband vor, bei Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung Klage gegen eine IP-Adresse zu erheben. Gleichzeitig wird der Internet-Provider durch eine richterliche Anordnung aufgefordert, die entsprechenden Daten der Tauschbörsen-Nutzer zu speichern und nicht entsprechend dem Datenschutz zu löschen. Wenn ein Richter entscheidet, dass eine "IP-Adresse" Urheberrechte verletzt hat, muss der Internet-Provider die jeweiligen persönlichen Daten an den Rechteinhaber herausgeben. Somit wird über die IP-Adresse eine Strafverfolgung möglich.
"Wir wissen, dass in Tauschbörsen ständig Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass die Peer-to-Peer-Technologie nicht pauschal kriminalisiert werden darf. Die Nutzer einer solchen Technologie haben ein Recht auf Anonymität und Datenschutz", meint René Holzer, Geschäftsführer von
Nutzwerk und Erfinder des Echtzeit-Datenfilters SaferSurf. "Niemand käme auf die Idee, die persönlichen Daten eines Brotmesserkäufers zu erfassen und zu speichern, nur weil man mit einem Brotmesser auch einen Mord begehen kann. Die Internet-Provider versuchen jetzt mit einem Trick, das Datenschutzgesetz zu umgehen. Eine Speicherung von Nutzungsdaten ist in Deutschland unzulässig. Trotzdem wird es getan und der Datenschutz wird immer weiter verwässert", so Holzer weiter.
Seit Anfang diesen Jahres bietet sein Unternehmen eine Anonymisierungssoftware an, die den Vorschlag des
BITKOM ad absurdum führt. So nutzt das Tool "SaferSurf" hunderte von Proxy-Servern, um die IP-Adresse des Nutzers zu verschleiern. Dabei wird bei jeder neuen Verbindung zum Herunterladen von Dateien ein anderer Proxy-Server verwendet. Somit erhält ein möglicher "Mitlauscher", der die IP-Adresse auf Verdacht speichern will, nur IP-Adressen von Proxy-Servern, die keiner konkreten Person zugeordnet werden können. Der Anwender an sich bleibt damit anonym.