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04. Oktober 2008
Die Streitpunkte bei der Erbschaftsteuerreform


Berlin - Die Union will den schon im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform zugunsten von Firmenerben nachbessern. Hier die wichtigsten Streitpunkte:

- Haltefristen: Nach dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums werden 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer freigestellt, wenn die Firma 15 Jahre lang nicht verkauft oder aufgegeben wird. Diese Haltefrist wollen viele Unionspolitiker auf zehn Jahre drücken, die Wirtschaft sogar auf fünf Jahre. Auch die zusätzliche Bedingung, dass die Lohnsumme zehn Jahre lang mindestens 70 Prozent des Durchschnittswerts der vorangegangenen fünf Jahre betragen muss, finden Kritiker zu streng.

- Fallbeil-Regelung: Der Steuernachlass wird laut dem bisherigen Entwurf nur gewährt, wenn die Haltefristen komplett eingehalten werden. Wenn nicht, wird die Steuer in vollem Umfang fällig. Diesen «Fallbeil-Effekt» will die Union kippen und eine anteilige Stundung der Steuer durchsetzen.

- Bewertung: Grundstücke und Häuser müssen gemäß dem Urteil des Verfassungsgerichts künftig nach ihrem realen Verkehrswert besteuert werden, damit Kapital- und Grundvermögen im Erbfall nicht länger ungleich behandelt wird. Die Union bemängelt nun aber, dass trotz erhöhter Freibeträge nun manche Einfamilienhäuser nicht mehr steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können. Das gleiche Haus sei in München mehr wert als in Mecklenburg-Vorpommern. Die CSU will die Erbschaftsteuer deshalb in die Zuständigkeit der Länder übertragen, damit die Landtage regionale Freibeträge beschließen können.

Finanzminister Peer Steinbrück findet die Besteuerung wertvoller Häuser indes nicht problematisch. «Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei, auch wenn es frisch renoviert ist. Oma ihre Villa mit Park und Seezugang dagegen muss einen Beitrag leisten. Und das ist Vorsatz», sagte er dazu im Bundestag.








 
 



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