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04. September 2008

Schmerzensgeld für Geschlechtsumwandlung ohne Zustimmung



Köln - Nach ihrem jahrelangen Leidensweg als Zwitter hat sich eine Kölner Krankenpflegerin auch in zweiter Instanz mit einer Schadensersatzklage gegen ihren früheren Chirurgen durchgesetzt. Der Mediziner habe der 48-Jährigen ohne die notwendige Einwilligung ihre intakten weiblichen Geschlechtsorgane entfernt, urteilte das Oberlandesgericht am Donnerstag und wies damit die Berufung des Chirurgen zurück. Die Krankenpflegerin fordert wegen der über 30 Jahre zurückliegenden Operation gut 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Hintergrund ist ein Fall von Geschlechterverwirrung: Bei der Geburt der Kölnerin war ihre ungewöhnlich vergrößerte Klitoris irrtümlich als Penis angesehen worden. Von den Eltern wurde sie deshalb als Junge erzogen und erhielt den Namen Thomas. Erst bei einer Blinddarmoperation fiel auf, dass die Krankenpflegerin, die sich selbst Christiane nennt, über eine Gebärmutter und Eierstöcke verfügte. Diese wurden von dem beklagten Kölner Chirurgen vor über 30 Jahren entfernt.

In einem bislang einmaligen Verfahren hatte eine Zivilkammer des Landgerichts Köln die Operation im Juni als rechtwidrigen Eingriff bezeichnet. Der Chirurg hatte die OP empfohlen, weil er davon ausgegangen war, dass sich die Geschlechtsorgane der Kölnerin in einem hochgradig verkümmerten Zustand befanden. Als er während der Operation seinen Irrtum bemerkte, habe er den Eingriff trotzdem unvermindert fortgesetzt.

Damit habe er die Frau schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt, erklärte nun auch das Oberlandesgericht Köln. Eine Anfechtung des Urteils ist nicht möglich. Dem Angaben zufolge muss das Landgericht Köln über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheiden.

(Aktenzeichen Oberlandesgericht Köln 5 U 51/08)






 

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