Für die tödliche Beilattacke auf seine Exfrau in Lübeck ist ein 38-jähriger Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck folgte am Donnerstag insoweit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag im Affekt plädiert.
Der 38-jährige gebürtige Grieche Efstratios K. hat nach Überzeugung des Gerichts seine geschiedene Frau am 28. Dezember 2007 mit dem Fahrrad verfolgt und mit mindestens elf Beilhieben getötet. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, die Hiebe seien so wuchtvoll ausgeführt worden, dass drei der Hiebe die Wirbelsäule mit dem Rückenmark durchtrennten. Die 36-Jährige war auf der Stelle tot. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass es sich um eine Spontantat gehandelt habe - nicht zuletzt wegen der Vorgeschichte.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass er seine Frau damals zufällig auf der Straße getroffen und sie ihn dabei unter anderem als «Wichser» beschimpft habe. Die Tat sei spontan aus Ärger über die Beschimpfungen erfolgt. Die Strafkammer betonte jedoch, solche Äußerungen seien kein Anlass für einer Tötung, «selbst wenn man das südländische Temperament zugrunde legt». Efstratios K. habe vielmehr neben dem Beil «vorsorglich das Messer als weiteres Tötungsmittel mitgeführt», so die Vorsitzende Richterin.
Ständig an einen neuen Mann gedacht
Zwar sei er mit seinen Kindern liebevoll umgegangen, jedoch habe bei dem Verbrechen nicht die Sorge um das Wohl der Kinder im Vordergrund gestanden. Vielmehr habe er die Trennung von seiner Frau nicht akzeptiert. Dabei sei es ihm um seinen Machtanspruch und nicht um schmerzliche Gefühle gegangen. Auch lange nach der Trennung habe er weiter bestimmen wollen, mit wem seine Frau Kontakt hatte. Er habe sich ständig mit dem Gedanken an einen neuen Mann beschäftigt, obwohl dafür gar kein Anlass bestand.
Dass seine Frau das alleinige Sorgerecht bekommen hatte, sei nicht mit seinem Machtanspruch zu vereinbaren gewesen. So hatte der Angeklagte einem guten Bekannten gegenüber geäußert: «Wenn sie mir die Kinder nicht gibt, bringe ich sie um». Darin sah das Gericht einen weiteren Hinweis darauf, dass es sich um eine geplante Tat handelte.
«Die Tatausführung zeigt den großen Vernichtungswillen des Angeklagten», sagte die Richterin. Die besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer aber nicht fest und folgte darin nicht der Staatsanwaltschaft. Sie betonte jedoch, dass dies nicht gleichbedeutend mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren sei. Dazu werde es ein Gutachten geben und aufgrund der Persönlichkeit des Angeklagten sei eine vorzeitige Entlassung eher unwahrscheinlich, so die Richterin.
Eklat zwischen Opfer-Angehörigen und Angeklagtem
Der Angeklagte, der ganz in Schwarz erschienen war, nahm das Urteil äußerlich ohne große Regung auf. Zuvor hatte er sich in seinem letzten Wort über 40 Minuten mehr und mehr in Rage geredet. Dabei hatte er bestritten, seine Frau als Besitz betrachtet zu haben: «Mir ging es einzig und allein um das Wohl meiner Kinder.» Als er sich schließlich direkt an die Familie des Opfers, die im Publikum saß, wandte und sich in Vorwürfen an diese erging, war es zum Eklat gekommen.
Der Vater des Opfers schrie, der Angeklagte habe seine Tochter wie eine Sklavin behandelt und benutze jetzt die Kinder, so wie er vorher seine Tochter benutzt habe. Und zur Richterin gewandt: «Ich erwarte Gerechtigkeit!» Ein anderer Verwandter rief: «Sperren Sie das Monster weg!», mehrere Personen mussten daraufhin den Saal verlassen. Am Ende gestikulierte und brüllte der Angeklagt: «Mir macht die Strafe nichts aus.» Er wolle nur, dass seine Frau in Griechenland ihre letzte Ruhe finde.
