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04. Juli 2008
Länder wollen sich mit Gesetz gegen Sterbehilfe mehr Zeit lassen


Berlin - Die Bundesländer wollen in möglichst großem Einvernehmen ein Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe auf den Weg bringen. Der Bundesrat stellte am Freitag kurzfristig die Abstimmung über eine Vorlage von nur einigen Ländern zurück, mit dem ein Gesetz gegen organisierte aktive Sterbehilfe vorangebracht werden sollte. 13 Länder legten einen neuen Antrag vor. Ein Gesetz soll nach ihrem Willen noch in diesem Jahr ausgearbeitet werden.

Der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hatte in der Nacht Kontakt mit dem baden-württembergischen Regierungschef Günther Oettinger (CDU) aufgenommen und den neuen Antrag initiiert. Die Länder seien sich einig, dass sie sich über gemeinsame Grundüberzeugungen nicht in eine «scheinbar kontroverse Situation» bringen wollten, sagte Beck im Bundesrat.

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin tragen den neuen Antrag nicht mit. Darin wird ein neuer Straftatbestand bei gewerblicher Suizidhilfe gefordert. Palliativmedizin und Hospizarbeit sollen ausdrücklich gestärkt werden. Unter Strafe soll das Betreiben eines Gewerbes gestellt werden, «dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen». Auch das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von tödlichen Mitteln und die «Übernahme einer maßgebliche Rolle in einem derartigen Gewerbe» sollen bestraft werden. Prüfen wollen die Länder jedoch erst noch, ob auch Vereinigungen unter Strafe gestellt werden sollen. Diese sollten im ersten Antrag ebenfalls Gegenstand eines neuen Straftatbestandes sein. Beide Anträge werden zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer weiter beraten.

Richterbund hat Zweifel am Gelingen

Aktualität gewinnen die Länder-Initiativen durch die umstrittene Aktion des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Er hatte einer 79-jährige Frau, die nicht unheilbar krank war, aber Angst vor einem Leben im Heim hatte, Sterbehilfe geleistet.

Allein die Absicht der Länder war bei Juristen auf Bedenken gestoßen: Es sei zwar moralisch begründet, aber praxisfern, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank in der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Wenn eine neue Vorschrift geschaffen würde, müsste sie das strafbare Verhalten so präzise und zweifelsfrei beschreiben, dass Polizei und Staatsanwälte auch etwas damit anfangen könnten.» Er habe aber ganz erhebliche Zweifel, ob das gelingen könne.






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