Bei dem heiklen Thema gewerblicher Sterbehilfe suchen unions- und SPD-geführte Länder im Bundesrat nach einer gemeinsamen Linie. Man versuche, sich über Parteigrenzen hinweg zu verständigen, sagte der SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck am Freitag vor der Sitzung der Länderkammer in Berlin. Notfalls werde man bis September damit warten, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Damit schien eine rasche Abstimmung über den Gesetzentwurf einiger Länder unwahrscheinlich, die gewerbliche und organisierte aktive Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen wollen. Es gehe darum klar zu machen, dass kommerzielle und gewerbliche Sterbehilfe strafbar sei und die Frage von Leben und Tod nicht zum Geschäft werden dürfe, erklärte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU). Beck dagegen äußerte Zweifel, ob das Strafrecht das richtige Instrument dafür sei.
Der ursprüngliche Entwurf war vom Saarland, Hessen und Thüringen bereits vor zwei Jahren im Bundesrat eingebracht, aber nicht abschließend beraten worden. Aktualität gewinnt die Länder-Initiative durch die umstrittene Aktion des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Er hatte einer 79-jährige Frau, die nicht unheilbar krank war, aber Angst vor einem Leben im Heim hatte, Sterbehilfe geleistet.
Beck äußerte sich empört über das «unsägliche Tun eines ehemaligen CDU-Senators». Es habe aber keinen Sinn, einen «empörenden Sachverhalt» in eine streitige Rechtsauslegung hineinzuführen. Er wies darauf hin, dass es bereits Verbote für aktive Sterbehilfe gebe, dass aber die Abgrenzung zu passiver Sterbehilfe und der liebenden Begleitung nahe stehender Menschen sehr schwierig sein könne.
