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04. Juli 2008
Länder beschließen Wohn-Riester


Berlin - Zwei Wochen nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer den sogenannten «Wohn-Riester» beschlossen. Das am Freitag angenommene Eigenheimrentengesetz sieht vor, dass die mit staatlichen Zuschüssen geförderte private Altersvorsorge jetzt auch für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung genutzt werden kann.

Das Gesetz gilt rückwirkend ab Anfang 2008. Sparer können demnach aus den bereits laufenden elf Millionen Riester-Rentenverträgen die dort angesparte Summe als Eigenkapital herausziehen. Die laufenden staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge können direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Gutverdiener können bis zu 2.100 Euro an Zins und Tilgung bei der Steuer geltend machen. Allerdings werden im Alter auf die Fördersumme Steuern fällig.








 
 



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