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04. Juli 2008

Verbraucherzentrale klagt gegen Citibank



Hamburg - Die Verbraucherzentrale (VBZ) Hamburg hat die Citibank vor Gericht gebracht, weil sie im großen Stil sittenwidrige Kredite vergeben haben soll. Die Bank weist die Vorwürfe zurück. Am Donnerstag begann die Verhandlung vor dem Landgericht der Hansestadt. Die Verbraucherschützer rechnen nach eigenen Angaben jedoch mit einer Niederlage. Die Richterin habe zum Auftakt deutlich gemacht, dass sie Restschuldversicherungen, um die es in dem Verfahren geht, durchaus sinnvoll finde, sagte eine VBZ-Sprecherin. Die Entscheidung werde für Ende Juli erwartet.

Sogenannte Restschuldversicherungen, die ein Kreditnehmer abschließen kann, übernehmen offene Forderungen, falls der Kreditnehmer sie nicht mehr leisten kann, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Tod.

Die Verbraucherzentrale (VBZ) wirft der Citibank vor, seit Jahren Kunden bei der Kreditaufnahme dazu zu nötigen, zusätzlich eine Restschuldversicherung abzuschließen. Die Kosten dieser Versicherung hätten die Kredite so stark verteuert, dass sie nach Überzeugung der VBZ als sittenwidrig einzustufen sind. In der Kreditberatung der VBZ tauche praktisch kein Citibank-Kredit ohne Restschuldversicherung auf.

Eine Sprecherin der Citibank betonte, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung bei der Citibank «nachweislich freiwillig» sei. «Die Kreditvergabe ist immer unabhängig von der Wahl einer Restschuldversicherung», sagte die Banksprecherin. Auch hätten innerhalb des vergangenen Jahres die Landgerichte Essen, Köln und Bremen in Verfahren zu diesem Thema jeweils zugunsten des Unternehmens entschieden.

Die Hamburger Verbraucherschützer kündigten bereits an, im Falle einer Niederlage vor dem Landgericht in die Berufung zu gehen.






 

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