Das deutsche Wahlrecht wird voraussichtlich erst nach der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2009 geändert. Das kündigte der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, Thomas Strobl, am Donnerstag in Karlsruhe an. Jetzt seien keine «Schnellschüsse» gefragt. Strobl wies darauf hin, dass die ersten Kandidaten für 2009 schon aufgestellt worden seien und das Nominierungsverfahren in vollem Gange sei. Innenminister Wolfgang Schäuble kündigte eine eingehende Analyse des Urteils an.
Auf zwei Wahlprüfungsbeschwerden zur vergangenen Bundestagswahl hin erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen bei der Berechnung von Überhangmandaten für teils verfassungswidrig. Dabei geht es um das sogenannte negative Stimmgewicht mit der Folge, dass mehr Stimmen für eine Partei letztlich weniger Mandate bedeuten können. Das Gericht erklärte aber die Wahl 2005 nicht für ungültig und räumte für eine Änderung eine Frist bis 30. Juni 2011 ein.
Die Entscheidung setze klare rechtliche Rahmenbedingungen für das Wahlsystem, erklärte Schäuble. Sein Ministerium werde sie «eingehend analysieren, um die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Wahlrecht fachlich zu unterstützen». Eine eingehende Auswertung kündigte auch Strobl an und betonte, dass sich das Wahlrecht grundsätzlich bewährt habe. Der CDU-Politiker plädierte dafür, die Frist für eine gründliche und sorgfältige Neuregelung des Sitzverteilungsverfahrens zu nutzen. Diese Ziele gingen vor Schnelligkeit. Dafür solle auch Rat von Sachverständigen eingeholt werden.
Der stellvertretende Bundeswahlleiter Peter Weigl begrüßte, dass jetzt Rechtssicherheit geschaffen werde. Auch er nannte die langen Übergangsfristen für die notwendigen Wahlrechtsänderungen sinnvoll.
Einer der erfolgreichen Kläger, Wilko Zicht, forderte den Gesetzgeber dagegen zu einer schnellen Neuregelung auf. Dies sei durchaus bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2009 zu schaffen. Andernfalls könne der beanstandete Effekt des negativen Stimmgewichts dann erst recht zur Geltung kommen, warnte er: Wenn das paradoxe Phänomen nach dem Urteil jetzt erst richtig bekanntwerde, könne es bei der nächsten Wahl gezielt eingesetzt werden und eine Rekordzahl von Überhangmandaten zur Folge haben.
Rasche und umfassende Änderungen gefordert
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ernst Burgbacher sagte, die Entscheidung stärke das Wahlrecht. «Der Bundestag sollte jetzt schnell über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beraten», forderte er.
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, begrüßte das Urteil, weil es bei künftigen Wahlen für mehr Gerechtigkeit sorgen werde. Er kritisierte jedoch die lange Übergangsfrist. «Es wäre besser gewesen, die Wiederholung von Wahlpossen wie 2005 in Dresden schon zur nächsten Bundestagswahl definitiv auszuschließen.» Er sprach sich für Regelungen aus, die das Entstehen von Überhangmandaten ganz ausschlössen, da diese das Wahlergebnis zugunsten der großen Parteien verzerrten.
Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim begrüßte das Urteil und forderte, es für eine grundlegende Wahlrechtsreform zu nutzen. Die Einführung eines Mehrheitswahlrechts lehnte er im Saarländischen Rundfunk aber ab, weil dies kleinen Parteien den Einzug ins Parlament erschweren würde. «Mir würde es völlig reichen, am bisherigen Wahlsystem, dem Verhältniswahlsystem festzuhalten aber in den Wahlkreisen Vorwahlen einzuführen und die Listen zu flexibilisieren.»
